Webinar zur Beschäftigung von Saisonarbeitskräften
Mitarbeiter anmelden und vergüten
Saisonarbeiter sind in Landwirtschaft und Gartenbau unverzichtbar. Doch es gibt einiges zu beachten in Sachen Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht – sonst drohen Bußgelder und Streit.
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Damit Chefs und Mitarbeiter am Ende der Saison zufrieden auseinandergehen, müssen Regelungen im Arbeitsvertrag korrekt und auf dem neuesten Stand sein. Rechtsanwältin Nicole Spieß ist Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbands der Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg und erklärt, worauf es rechtlich ankommt. In der Regel sind Arbeitsverhältnisse in der Landwirtschaft zeitlich befristet oder zweckbefristet. Doch aufgepasst: Befristete Arbeitsverhältnisse müssen schriftlich vereinbart werden. Fehlt die Schriftform, so ist das Arbeitsverhältnis per Gesetz unbefristet. Mindestlohn gilt ab 2018 Bis zum Jahresende gilt noch der Mindestentgelt-Tarifvertrag Landwirtschaft für die Vergütung von Saisonarbeitern. Aktuell erhalten...
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