Zulassung von Pirimor Granulat und Calypso in Kohlrabi widerrufen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat beziehungsweise wird in Kürze die Zulassung zweier Pflanzenschutzmittel hinsichtlich bestimmter Anwendungen an Kohlrabi widerrufen: Pirimor Granulat, Zulassungsnummer 052470-00, auch vertrieben als PIRIMAX (052470-60), Wirkstoff Pirimicarb sowie Calypso, Zulassungsnummer 024714-00, Wirkstoff Thiacloprid. Die Änderungen sind ab sofort zu beachten.
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Zu Pirimor Granulat, Zulassungsnummer 052470-00, auch vertrieben als PIRIMAX (052470-60), Wirkstoff Pirimicarb:
- Die Anwendung dieses Pflanzenschutzmittels an Kohlrabi im Gewächshaus wurde am 23. Mai 2017 widerrufen. Die Anwendung des Mittels an Kohlrabi im Freiland bleibt weiterhin gültig.
Zu Calypso, Zulassungsnummer 024714-00, Wirkstoff Thiacloprid:
- Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels an Kohlrabi im Freiland wird in Kürze widerrufen. Bei Kohlrabi war dieses Mittel bisher nur im Freiland, nicht im Gewächshaus zugelassen.
Hintergrund
Auf Kohlrabiblätter ist seit dem 1. Januar 2017 ein niedrigerer Rückstandshöchstgehalt (RHG) anzuwenden, bedingt durch eine geänderte Systematik der Kulturgruppen. Bisher waren Kohlrabiblätter den Baby-Leaf-Salaten (einschließlich der Brassica-Arten) zugeordnet; in dieser Gruppe gilt ein RHG von 15 mg/kg (Pirimicarb) bzw. 2 mg/kg (Thiacloprid). Ab dem 1. Januar 2017 werden Kohlrabiblätter gemäß der Verordnung (EU) Nr. 752/2014 in die Gruppe Grünkohl eingeordnet; dafür gilt ein RHG von 0,3 mg/kg (Pirimicarb) bzw. 0,4 mg/kg (Thiacloprid). Die vorliegenden Rückstandsdaten zeigen, dass diese Werte bei Anwendungen von Pirimor Granulat an Kohlrabi im Gewächshaus und von Calypso an Kohlrabi im Freiland nicht sicher eingehalten werden können.
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