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EU-Schulprogramm

Jetzt auch Milchprodukte frei

Das EU-Schulprogramm löst ab dem Schuljahr 2017/2018 die bisherigen EU-Programme Schulmilch und Schulobst und -gemüse ab. Wie bisher schon Obst und Gemüse sollen in Baden-Württemberg künftig auch Milch und Milchprodukte kostenlos an die Kinder in den teilnehmenden Einrichtungen verteilt werden.
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„Immer mehr Länder beteiligen sich, wie Baden-Württemberg, an den EU-Programmen zu Schulmilch und Schulfrucht. Da die Fördertöpfe in Brüssel begrenzt sind, bleibt auch für das Land weniger übrig. Deshalb müssen wir unseren Fokus ändern und werden diesen auf Grundschul- und Kindergartenkinder richten“, sagte die Staatssekretärin für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Friedlinde Gurr-Hirsch MdL, am 18. April in Stuttgart.

Mit dem neuen "EU-Schulprogramm", das  "Milch" und "Obst & Gemüse"zusammenfasse, könnten rund 250.000 Kinder an Grundschulen, Kindergärten und Kindertagesstätten in den wöchentlichen Genuss von Obst und Gemüse kommen. Rund 86.000 Kinder könnten künftig zusätzlich eine Portion Milch, Joghurt, Käse oder Quark bekommen.

„Unser EU-Schulfruchtprogramm hat sich in den vergangenen Jahren zum Erfolgsmodell entwickelt. Bei der Schulmilch hingegen betreten wir mit dem neuen EU-Schulprogramm Neuland. Nach einer Testphase von rund zwei Jahren werden wir überprüfen, ob es Verbesserungsmöglichkeiten gibt“, sagte die Staatssekretärin. Während sich die EU bislang lediglich mit einem kleinen Cent-Betrag an jeder Schulmilchtüte beteiligt habe, werde nun Milch, Quark oder Joghurt kostenfrei an die Schüler abgegeben. Bei Schulmilch liege der Fördersatz zum Einstieg bei rund 85 Prozent der Nettokosten, den Rest müssten Sponsoren übernehmen. Auch bei der Schulfrucht werde am bewährten Sponsorenmodell festgehalten. Die Förderquote liege hier bei 75 Prozent der Nettokosten.

Der neue Umgang mit Schulmilch sei vereinzelt auf Kritik gestoßen. „Baden-Württemberg setzt bei seinem EU-Schulprogramm auch auf Regionalität. Wir sind mit den Molkereien im Land im Gespräch. Auch bietet das neue Schulprogramm für kleinere Regionalvermarkter gute Chancen. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch unter neuen Spielregeln eine Lösung im Sinne unserer Kinder finden“, betonte die Staatssekretärin. Die Kritik rühre vor allem daher, dass in Baden-Württemberg künftig keine gezuckerten und aromatisierten Milchprodukte mehr gefördert würden.

Das Schulprogramm starte zum Schuljahr 2017/18. Einrichtungen müssten sich vom 24. April bis 2. Juni zur Teilnahme am Schulprogramm anmelden. Die Zulassung der Lieferanten laufe bereits.

Weitere Informationen: www.schulprogramm-mlrbw.de

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