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Bundesrat stimmt Novellierung zu

Novelle der Düngeverordnung beschlossen

Mit dem Beschluss zur Novelle der Düngeverordnung im Bundesrat kommt eine mehrjährige und schwierige Debatte um das Düngerecht zum Abschluss. „Die Umsetzung des neuen Düngerechts wird einen weitreichenden strukturellen Anpassungsprozess in der Landwirtschaft auslösen und vielen Betrieben enorme Veränderungen abfordern“, betonte Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV).
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Die neuen Herausforderungen müssen durch intensive Beratung, praxistaugliche Handhabung und Umsetzung sowie durch begleitende Förderung etwa für emissionsmindernde Ausbringungstechnik flankiert werden. Maßstab der Düngung bleibe auch in Zukunft der Nährstoffbedarf der Kulturen und die gute fachliche Praxis. „Unser Ziel ist weiterhin eine Verbesserung der Ressourceneffizienz durch eine ertrags- und standortangepasste Düngung“, so Rukwied. Die Verordnung leiste einen weitreichenden Beitrag für die schwierige Balance zwischen den Belangen der Lebensmittelerzeugung und des Gewässerschutzes.

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt sieht in der Zustimmung zur Düngerverordnung eine gute Nachricht für die Landwirtschaft und für die Umwelt.  „Es ist gut, dass die Länder zu dem gemeinsamen Kompromiss zurückgefunden haben. Die Landwirtschaft braucht verlässliche Rahmenbedingen. Das neue Düngerecht sieht anspruchsvolle, aber für die Landwirtschaft machbare Regelungen vor. Uns ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen den Umweltinteressen und einer praxistauglichen Lösung für unsere Bauern gelungen. Mit den neuen Regeln stellen wir sicher, dass der Dünger bei den Pflanzen ankommen, aber nicht im Grundwasser. Mit der Düngeverordnung schaffen wir Planungssicherheit für unsere Bauern und schützen unser wertvolles Grundwasser“, erklärt Schmidt.

 

Kooperationen aufrechterhalten

Die Länder müssen nun mit dem Instrumentarium der Länderermächtigung verantwortlich umgehen, forderte der Bauernpräsident. Länder und Wasserwirtschaft seien jetzt gefordert, im Gewässerschutz an der Kooperation mit der Landwirtschaft festzuhalten. Die Landwirtschaft habe in den mehrjährigen Verhandlungen darauf geachtet, dass die neuen Regelungen des Düngerechts auch den Maßstäben der Praxistauglichkeit und Umsetzbarkeit für die Betriebe gerecht werden. Dieser Anspruch müsse auch für die Umsetzung der neuen Regelungen gelten. Rukwied sieht mit dem parteiübergreifend gefundenen Kompromiss auch die Forderungen der EU-Kommission als weitestgehend erfüllt an. Das eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren habe jetzt keine Grundlage mehr.
 

Weitgehender Bestandsschutz für bestehende Anlagen

Zu der gleichzeitig auf den Weg gebrachten Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen mit speziellen Anforderungen für JGS- (Jauche-, Gülle- und Silagesickersaft) Anlagen betonte Rukwied, dass für bestehende Anlagen ein weitgehender Bestandsschutz erreicht worden sei.

Die ursprünglich für alle bestehenden Anlagen geforderte Sachverständigenprüfung und Nachrüstpflicht für eine Leckage-Erkennung hätte das Aus für viele Betriebe bedeutet und sei vom Tisch. Auch in Zukunft wird die Dichtigkeit von JGS-Anlagen von den zuständigen Länderbehörden überwacht, wie dies auch in der Vergangenheit praktiziert wurde.

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