BWV: Urteil zum Wegfall der Aufzeichnungspflichten zügig umsetzen
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Mit dem Urteil folgt das Gericht der Rechtssauffassung, die der BWV und der Landwirtschaftliche Arbeitgeberverband Rheinhessen-Pfalz e.V. schon seit Einführung des Mindestlohns zu Beginn des vergangenen Jahres vertraten. Hartelt ist erleichtert, dass dies nun endlich auch gerichtlich festgestellt wurde und bei den Aufzeichnungspflichten zukünftig das Mindestlohngesetz Anwendung findet. Nach diesem sind nämlich ausschließlich für geringfügig Beschäftigte Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen. Bei der bisherigen Anwendung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes müssen die Betriebe der Landwirtschaft und des Gartenbaus für alle Beschäftigten, unabhängig von der Lohnhöhe und der Dauer der Beschäftigung, Aufzeichnungspflichten erfüllen.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes führt laut BWV-Präsident Hartelt zu einer deutlichen Entlastung der Betriebe im Bereich der Dokumentation und trägt den berechtigten, immer wieder vorgetragenen Argumenten des Berufsstandes Rechnung. Dies müsse nun auch die Politik anerkennen und die bisherige Regelung entsprechend anpassen.
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