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Keine weitere Kostenbelastung für Gartenbaubetriebe

Am 22.09.2016 hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes debattiert. Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) lehnt in seiner Position die Ausdehnung der Maut auf Lastkraftwagen unter 7,5 Tonnen ab.
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Der im Rahmen des Gesetzes verankerte Prüfauftrag beinhaltet eine Prüfung der Ausweitung der Maut auf Lastkraftwagen unter 7,5 Tonnen durch das Verkehrsministerium bis 2017. Gegen diese Ausweitung spricht sich der ZVG-Vorstand deutlich aus.

Eine Ausweitung der Mautpflicht belastet auch den Gartenbau massiv. Nicht nur der Transport von Pflanzen und Blumen, sondern auch von Arbeitsmaterial im Zusammenhang mit gärtnerischen Dienstleistungen, hat für alle Fachsparten des Gartenbaus erhebliche Bedeutung. Dies gilt für Fahrten zu zentralen Vermarktungseinrichtungen, Direktlieferungen an Kunden, aber auch die Erbringung von gärtnerischen Dienstleistungen bei Privatkunden oder auf dem Friedhof.

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