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Deutscher Bauernverband hält Änderungen am Hochwasserschutzgesetz für erforderlich

Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert eine praxisorientierte Ausgestaltung des Hochwasserschutzgesetzes. Eine Verpflichtung zu Aufforstungsmaßnahmen, wie es das Bundesumweltministerium für Hochwasserentstehungsgebiete vorsieht, ist aus der Sicht des DBV ein Eingriff in Eigentumsrechte.

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Der Bauernverband drängt deshalb weiterhin auf Änderungen bei den neuen Regelungen zum Hochwasserschutz. Das Bundesumweltministerium sieht vor, neben den bereits bestehenden Überschwemmungsgebieten auch noch überschwemmungsgefährdete Gebiete und Hochwasserentstehungsgebiete einzuführen. Die Kategorie der Hochwasserentstehungsgebiete ist aus Sicht des DBV jedoch ungeeignet, da Hochwasser durch Starkregen flächendeckend in Deutschland entstehen kann und es nicht gerechtfertigt ist, flächendeckend Auflagen erlassen zu können. In diesen Gebieten sollen Behörden ermächtigt werden Eigentümer und Nutzungsberichtige zu verpflichten Aufforstungsmaßnahmen vorzunehmen, was Sicht des DBV ein völlig unverhältnismäßiger Eingriff in Eigentumsrechte bedeutet. Die Kategorie der „überschwemmungsgefährdete Gebiete“ ist zudem ungeeignet, einen substanziellen Mehrwert für den Hochwasserschutz zu leisten.

Aus berufsständischer Sicht sind vor allem die ordnungsrechtlichen Verschärfungen der sonstigen Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete besonders kritisch. Nach Vorstellung des Bundesumweltministeriums sollten die kurzfristige Lagerung oder Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können, zukünftig untersagt werden. Dies soll nach Maßgabe des Umweltministeriums auch für das kurzfristige Lagern von Stroh- und Heuballen gelten. Der Bauernverband wird auch in den kommenden Beratungen der Bundesregierung und im parlamentarischen Verfahren darauf drängen, die Interessen der Landwirtschaft zu berücksichtigen.

 

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