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Lebensgefahr im Pelletslager

Im Pelletslager können sich giftige und schlimmstenfalls tödliche Kohlenmonoxid-Konzentrationen bilden. Sicherheitsmaßnahmen sind hier also lebenswichtig.

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 Pelletslager müssen über ausreichend Entlüftungsmöglichkeiten verfügen.
Pelletslager müssen über ausreichend Entlüftungsmöglichkeiten verfügen.SVLFG
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Kohlenmonoxid (CO) – farb- und geruchlos und leichter als Luft – verhindert den Sauerstoffaustausch im Körper. Es kann aus Lagerräumen entweichen. Hinsichtlich dicht schließender Bunker mit Zugängen über Wirtschaftsräume oder Wohnbereiche sollte der Schornsteinfeger zu Rate gezogen werden.

Ausreichende und vor Nagetiere gesicherte Entlüftungsmöglichkeiten ins Freie sind in jedem Fall ratsam. Vor dem Betreten eines teilgefüllten Pelletslagers ist dieses zu lüften und es empfiehlt sich eine Orientierungsmessung. Feuerwehren und Schornsteinfeger verfügen über CO-Messtechnik.

Bei einem Gasunfall ist zuerst der Nortruf 112 abzusetzen. Anzeichen einer Kohlenmonoxidvergiftung sind Übelkeit, Kopfschmerzen, Schwindelgefühl und Bewusstseinsverlust. Mitarbeiter und Familienangehörige sind hinsichtlich dieser Gefahr zu unterweisen. Die Lagerräume müssen mit Warnhinweisen zum Auftreten giftiger Gase versehen sein. In Arbeitgeberbetrieben sind Notfall- und Rettungspläne vorzuhalten.
Speziell geschulte Präventionsmitarbeiter der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau beraten Mitgliedsbetriebe und Versicherte gern und kompetent zu Gasgefahren und deren Vermeidung. Auch das Giftinformationszentrum berät unter der Telefonnummer 0228 19240.

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