Recht
Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwalt Reinhard Hahn
- Veröffentlicht am
Fristlose Kündigung wegen Diebstahl
(jlp). Bei der Prüfung, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegen einer erheblichen Pflichtverletzung zumindest bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist, ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dem - einstweiligen - Fortbestand abzuwägen. Es hat eine Bewertung der Umstände des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen. Nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip ist die außerordentliche Kündigung „Ultima Ratio“, so dass sie dann nicht gerechtfertigt ist, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zumutbar ist, weil dann die ordentliche Kündigung ein milderes Mittel als die außerordentliche Kündigung darstellt. Deshalb setzt eine Kündigung wegen einer Vertragsverletzung regelmäßig eine Abmahnung voraus.
Landsarbeitsgericht Mainz, Az.: 5 Sa 356/13
Keine Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren
(jlp). Das Insolvenzgericht hat den Antrag des Schuldners im Insolvenzverfahren auf Eigenverwaltung abzulehnen, wenn auf Grund einer Prognoseentscheidung die Kosten der Eigenverwaltung selbst bei optimistischer Annahme signifikant über der eines Regelinsolvenzverfahrens liegen.
Amtsgericht Freiburg, Az.: 58 IN 37/15
Zahlungseinstellung oder Zahlungsunfähigkeit
(jlp). Die Bitte des Schuldners auf Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung ist, wenn sie sich im Rahmen der Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs hält, als solche kein Indiz für eine Zahlungseinstellung oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Der Insolvenzverwalter kann daher solche Zahlungen nicht zurückfordern.
Bundesgerichtshof, Az.: IX ZR 6/14
Identität bei „0%-Finanzierung“
(jlp). Auch das Angebot einer unentgeltlichen Finanzdienstleistung („0%-Finanzierung“) begründet die Pflicht zur Angabe von Identität und Anschrift der finanzierenden Bank.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 15 U 100/14
Betrunkener Lkw-Fahrer haftet
(jlp). Ein Arbeitnehmer, der als angestellter Kraftfahrer schuldhaft einen Verkehrsunfall verursacht, weil er zum Unfallzeitpunkt betrunken war (1,49 Promille) ist seinem Arbeitgeber für die Unfallfolgen schadenersatzpflichtig. Er schuldet seinem Arbeitgeber die Kosten für die Bergung des Lkw, die Kosten der Notreparatur, die Kosten für die Instandsetzung des Lkws, die Kosten für das Umladen der auf dem Lkw befindlichen Ladung und die Ersatzzustellung.
Landsarbeitsgericht Mainz, Az.: 7 Sa 84/13
(jlp). Bei der Prüfung, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegen einer erheblichen Pflichtverletzung zumindest bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist, ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dem - einstweiligen - Fortbestand abzuwägen. Es hat eine Bewertung der Umstände des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen. Nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip ist die außerordentliche Kündigung „Ultima Ratio“, so dass sie dann nicht gerechtfertigt ist, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zumutbar ist, weil dann die ordentliche Kündigung ein milderes Mittel als die außerordentliche Kündigung darstellt. Deshalb setzt eine Kündigung wegen einer Vertragsverletzung regelmäßig eine Abmahnung voraus.
Landsarbeitsgericht Mainz, Az.: 5 Sa 356/13
Keine Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren
(jlp). Das Insolvenzgericht hat den Antrag des Schuldners im Insolvenzverfahren auf Eigenverwaltung abzulehnen, wenn auf Grund einer Prognoseentscheidung die Kosten der Eigenverwaltung selbst bei optimistischer Annahme signifikant über der eines Regelinsolvenzverfahrens liegen.
Amtsgericht Freiburg, Az.: 58 IN 37/15
Zahlungseinstellung oder Zahlungsunfähigkeit
(jlp). Die Bitte des Schuldners auf Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung ist, wenn sie sich im Rahmen der Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs hält, als solche kein Indiz für eine Zahlungseinstellung oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Der Insolvenzverwalter kann daher solche Zahlungen nicht zurückfordern.
Bundesgerichtshof, Az.: IX ZR 6/14
Identität bei „0%-Finanzierung“
(jlp). Auch das Angebot einer unentgeltlichen Finanzdienstleistung („0%-Finanzierung“) begründet die Pflicht zur Angabe von Identität und Anschrift der finanzierenden Bank.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 15 U 100/14
Betrunkener Lkw-Fahrer haftet
(jlp). Ein Arbeitnehmer, der als angestellter Kraftfahrer schuldhaft einen Verkehrsunfall verursacht, weil er zum Unfallzeitpunkt betrunken war (1,49 Promille) ist seinem Arbeitgeber für die Unfallfolgen schadenersatzpflichtig. Er schuldet seinem Arbeitgeber die Kosten für die Bergung des Lkw, die Kosten der Notreparatur, die Kosten für die Instandsetzung des Lkws, die Kosten für das Umladen der auf dem Lkw befindlichen Ladung und die Ersatzzustellung.
Landsarbeitsgericht Mainz, Az.: 7 Sa 84/13
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