Bundesfachgruppe Gemüsebau: Europäisches Parlament lehnt in erster Lesung Harmonisierung der Pflanzenschutzmittelzulassung ab
Mit dem Abstimmungsergebnis im Europäischen Parlament am 23. Oktober über das so genannte „Pflanzenschutzpaket“ konnte zwar aus Sicht der Fachgruppe Gemüsebau ein schwerer Rückschlag für die sachgerechte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) vermieden werden, es fehlen aber Signale für Fortschritte in der Pflanzenschutzpolitik, kritisierte der Berufsstand.
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So sei es beispielsweise nicht akzeptabel, dass sich das Europäische Parlament gegen den Vorschlag der EU-Kommission gestellt habe, die so genannte zonale Zulassung von PSM einzuführen. Damit habe sich ausgerechnet das Europarlament von einer europaweiten Harmonisierung der PSM-Zulassung verabschiedet, kritisierte Gerhard Schulz als Vorsitzender der Fachgruppe Gemüsebau im Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG). Die Europaparlamentarier müssten nun den Verbrauchern erklären, warum nach Deutschland importierte Gemüseerzeugnisse im Ausland mit PSM behandelt werden dürfen, die in Deutschland verboten seien. Damit werde das Pflanzenschutzpaket zur Mogelpackung für die Verbraucher mit erheblichem Wettbewerbsnachteil für die deutschen Gemüseerzeuger, betonte der Berufsstand.
Erfreulich sei hingegen, dass sich das Plenum des Europäischen Parlaments in wichtigen Punkten gegen überzogene Forderungen des Umweltausschusses hinweggesetzt hat. Der Umweltausschuss hatte mit pauschalen Auflagen die massive Verschärfung des ohnehin schon sehr ambitionierten Vorschlags der EU-Kommission für eine Richtlinie zum nachhaltigen Einsatz von PSM gefordert.
Auch ist der Vorschlag des Umweltausschusses unterlegen, pauschal zehn Meter Abstände an Gewässern festzulegen, obgleich bereits heute bei der Zulassung von PSM in Deutschland detaillierte Abstandsauflagen bestehen. Ebenso sind die zuvor geplanten pauschalen Mengenreduktionsziele deutlich eingeschränkt und die Einführung von Steuern auf PSM abgelehnt worden. Auch die unpraktikablen Vorschläge des Umweltausschusses für eine Informationspflicht der Nachbarn beim Einsatz von PSM habe keine Mehrheit gefunden. Besonders für Gemüsebaubetriebe in der Nähe von Ballungsgebieten ist dieses nicht machbar.
In der Diskussion über Pflanzenschutzeinsatz müsse mehr erkannt werden, dass PSM nur zugelassen werden, wenn sichergestellt ist, dass durch deren Einsatz nach guter fachlicher Praxis keine Gefährdung für Verbraucher und Umwelt zu befürchten ist. Gleichzeitig appellierte der Berufsstand an die EU-Kommission und den Rat, in den nun folgenden Verhandlungen den Fokus wieder auf eine sachliche Diskussion und fachlich begründete Vorgaben für eine zukünftige Pflanzenschutzpolitik zu legen. Hierbei müssten die Bestrebungen der Landwirte und Gärtner, weitere Verbesserungen in einem zielgerichteten und umweltschonenden Einsatz von PSM zu erreichen, unterstützt werden, anstatt den Pflanzenschutz durch überzogene Auflagen unverhältnismäßig einzuschränken.
Jochen Winkhoff, Berlin
Weitere Artikel dieser Rubrik lesen Sie in der aktuellen Printausgabe von gemüse, 12/07:
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- Spargel- und Erdbeerseminar in Grünberg
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