Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Erstmalig: Hessen vergibt Zukunftspreis Gartenbau 2014

Die Hessische Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz schreibt den „Zukunftspreis Gartenbau 2014 des Landes Hessen“ aus. Die Auszeichnung ist mit 1.500 Euro dotiert. Einsendeschluss ist der 15. Oktober.

Der Hessische Zukunftspreis Gartenbau richtet sich an inhabergeführte Unternehmen mit Sitz in Hessen, die gartenbauliche Produkte erzeugen oder vermarkten beziehungsweise. gärtnerische Dienstleistungen erbringen. Nicht teilnehmen können Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus und Unternehmen, an denen die öffentliche Hand zu mehr als 25 Prozent beteiligt ist.


Die Bewerber richten ihre Unterlagen (textliche Darstellung auf zwei bis drei Seiten, möglichst ergänzt durch Bilder) an das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Referat VII 5, Mainzer Str. 80, 65189 Wiesbaden. Einsendeschluss ist der 15.Oktober 2014.


Bewerbungen hinsichtlich der im Folgenden dargestellten Kriterien können sich auch auf Maßnahmen beziehen, die in den letzten drei Jahren erfolgreich umgesetzt worden sind. Die jeweiligen Maßnahmen sollen Modellcharakter besitzen und auf vergleichbare andere Betriebe übertragbar sein. Die Urheberschaft der Beiträge muss eindeutig zuzuordnen sein. Mit der Einreichung der Bewerbung wird das Einverständnis zur Veröffentlichung im Falle der Auszeichnung erklärt. Das Preisgeld wird als De-Minimis-Beihilfe ausgezahlt.

Kriterien:


Die Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • 1. Innovative Qualität der Maßnahme
  • 2. Ökologische Belange
  • • Maßnahmen zur Reduzierung klimaschädlicher Schadgase
  • • Maßnahmen zur Optimierung/Reduzierung des Wasser- und Nährstoffeinsatzes
  • • Maßnahmen zur Optimierung/Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes
  • • Sonstige Maßnahmen zum Umwelt- und Ressourcenschutz
  • 3. Energetische Belange
  • • Maßnahmen zur Optimierung der betrieblichen Energieerzeugung
  • • Maßnahmen zur Optimierung der betrieblichen Energieeffizienz
  • 4. Betriebliche Belange
  • • Beispielgebende Betriebsgründung/Betriebsübernahme/Betriebsführung
  • • Erfolgreiches Konzeptionierung und Umsetzung eines Marketingkonzepts
  • • Vorbildliche Leistungen im Bereich Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiter/innen
  • • Produktentwicklung, Pflanzenzüchtung
  • • Erfolgreiche Kooperationen

Eine sachverständige Bewertungskommission aus Vertreterinnen und Vertretern des Hessische Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, des Hessischen Gärtnereiverbandes, des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen und der Hochschule Geisenheim bewertet die eingereichten Beiträge und gibt eine Empfehlung für die Auszeichnung an die Ministerin ab. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Der Preisträger des „Zukunftspreises Gartenbau 2014 des Landes Hessen“ wird im Rahmen des Hessischen Gartenbautages 2015 durch die Hessische Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ausgezeichnet.