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Saison-AK

Arbeitnehmerfreizügigkeit erweitert

Seit Januar 2014 wurde die Arbeitnehmerfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien erweitert.
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Nun gilt für Bulgaren und Rumänen das deutsche Arbeitsrecht. Das heißt, Arbeitsverträge mit zwei Monaten oder fünfzig Tagen im Jahr sind sozialversicherungsfrei. Minijob auf 450 Euro-Basis und Teilzeitbeschäftigung sind möglich.Arbeitskräfte aus diesen Ländern benötigen keine Arbeitsgenehmigung- EU mehr, um eine Saison- Beschäftigung nach § 15a Beschäftigungsverordnung (BeschV) in Deutschland aufzunehmen. Das für die Beschäftigung von Saison-AK bisher notwendige, aufwendige Arbeitserlaubnisverfahren EU bei der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) entfällt.