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Saatgutrechts-Vorschlag der EU-Kommission endgültig zurückgewiesen

In seiner Plenarsitzung hat das EU-Parlament mit 511 zu 130 Stimmen eine Entschließung mit Gesetzeskraft verabschiedet. Damit lehnt das Parlament den Vorschlag der EU-Kommission für eine einheitliche EU-Verordnung über die Erzeugung und Vermarktung von pflanzlichem Vermehrungsmaterial eindeutig ab und fordert die Kommission auf, einen neuen Vorschlag vorzulegen.
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Von Erfolg gekrönt ist damit ist das jahrelange Engagement von Organisationen und Gruppen, die sich dafür einsetzen, die Sortenvielfalt zu erhalten und auszuweiten, die für das bäuerliche Recht auf  aatguterzeugung streiten, oder die neue Sorten für den ökologischen Anbau züchten.

Auch ist mit der heutigen Entscheidung all jenen Hunderttausenden Menschen aus vielen europäischen Ländern Gehör geschenkt worden, die seit April 2013 verschiedene Petitionen gegen den Kommissionsvorschlag unterzeichnet hatten. Allein der offene Brief der Kampagne für Saatgut-Souveränität und des Dachverbandes Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt hatte 150.000 Unterstützer in 12 verschiedenen Sprachversionen gefunden. All diesen Unterstützern danken die Initiatoren ganz herzlich!

Nun wird es darauf ankommen, das gegenwärtige – durchaus auch restriktive EU-Saatgutrecht – den Erfordernissen der Erhaltung und Ausweitung der Sortenvielfalt anzupassen. Damit sollte den engagierten Gruppen, Organisationen und Einzelpersonen ein vernünftiger Rechtsrahmen gegeben werden, und diese Initiativen sollten gefördert werden anstatt sie weiter zu behindern. Ein erster Schritt könnte die ohnehin überfällige Evaluierung der sogenannten Erhaltungsrichtlinien sein.

Andererseits muss auch die staatliche Kontrolle des Saatgutes der Saatgutindustrie sichergestellt werden. Hier haben Konzentrationsprozesse durch Übernahmen und Verflechtungen in den letzten 30 Jahren zu einer gefährlichen Marktmacht der großen Chemie- und Saatgutkonzerne geführt.

Quelle: PM-Biopiraterie/Andreas Riekeberg

 

(c) Gemüse online, 14.3.14

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