Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Zahlungsverkehr

Auf SEPA-Verfahren umstellen

Wer seinen Kunden die Bezahlung per Überweisung oder Lastschrift anbietet, muss bis zum 1. Februar 2014 auf das so genannte SEPA-Verfahren (Single Euro Payments Area) technisch umstellen.
Veröffentlicht am
Dieser Artikel ist in der erschienen.
PDF herunterladen
Artikel teilen:
Damit soll der Zahlungsverkehr im europäischen Wirtschaftsraum harmonisiert und mit einheitlichen Zahlungsverkehrsprodukten – Überweisungen und Lastschriften – abgewickelt werden. Dies bedeutet nach Informationen des Bundesfinanzministeriums, dass inländische und grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der Europäischen Union (EU) schneller und kostengünstiger durchgeführt werden können.
Für Überweisungen und Lastschriften sind die internationale Kontokennung IBAN (International Bank Account Number) und das ISO20022 XML Format zu verwenden. Die bisherige Nutzung von Kontonummer und Bankleitzahl ist dann nicht mehr zulässig. Die IBAN wird um die Länderkennzeichnung DE für Deutschland sowie eine zweistellige Prüfziffer ergänzt. Bei Bankgeschäften ist die Verwendung von Bankleitzahl und Kontonummer bis zum Jahr 2016 auf Grund einer Sonderregelung im SEPA-Begleitgesetz möglich.
Bisher erteilte Einzugsermächtigungen werden automatisch auf SEPA-Mandate umgestellt. Bei neuen Vertragsabschlüssen müssen Unternehmen ab 1. Februar 2014 SEPA-Mandate verwenden. Dafür gibt es Beispiel- Formulare, die Lastschriftgläubiger für ihre Neukunden nutzen können.