Europäisches Patentamt erteilt erneut Patent für Pflanzen – es ist eine Chili-Pflanze von Syngenta
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat die Entscheidung des Europäischen Patentamtes (EPA) kritisiert, das ein Patent für eine schädlingsresistente Chili-Pflanze erteilt hat.
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Die Chili-Pflanze wurde im Wesentlichen in einem konventionellem Verfahren gezüchtet. Diese Züchtungsverfahren seien nach deutschem wie europäischem Recht eigentlich nicht patentierbar, betonte der DBV.
Ob Erzeugnisse aus diesen Verfahren patentierbar sind, ist gesetzlich bislang nicht geregelt und muss in Präzedenzfällen wie „Brokkoli“ und „Schrumpeltomate“ vom Europäischen Patentamt noch entschieden werden. „Der deutsche Gesetzgeber muss hier aktiv werden und darf nicht untätig zusehen, wie immer wieder Patente auf Erzeugnisse aus konventionellen Zuchtverfahren erteilt werden“, erklärte DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born.
Das „Chili-Patent“ sei ein weiteres Beispiel dafür, dass das Patentamt Bio-Patente auf die Erzeugnisse aus konventionellen Verfahren trotz dieser ungeklärten Rechtsfrage nicht zurückstellt, sondern weiterhin entscheidet und erteilt.
Der DBV lehnt grundsätzlich Patente auf Pflanzen und Tiere ab und bekräftigt aus Anlass der Erteilung des „Chili- Patents“ erneut, dass das Verbot der Patentierbarkeit im Wesentlichen biologischer Züchtungsverfahren konsequenterweise auch die daraus entstandenen Erzeugnisse umfassen müsse. Alle Fraktionen des Deutschen Bundestages haben sich in einem gemeinsamen Antrag dafür ausgesprochen, eine Änderung des Patentgesetzes in diesem Punkt vorzunehmen.
Eine solche Änderung ist aus Sicht des DBV längst überfällig. Aktuell besteht eine gute Gelegenheit für eine entsprechende Änderung, da der Bundestag derzeit ohnehin das Patentgesetz berät.
Ob Erzeugnisse aus diesen Verfahren patentierbar sind, ist gesetzlich bislang nicht geregelt und muss in Präzedenzfällen wie „Brokkoli“ und „Schrumpeltomate“ vom Europäischen Patentamt noch entschieden werden. „Der deutsche Gesetzgeber muss hier aktiv werden und darf nicht untätig zusehen, wie immer wieder Patente auf Erzeugnisse aus konventionellen Zuchtverfahren erteilt werden“, erklärte DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born.
Das „Chili-Patent“ sei ein weiteres Beispiel dafür, dass das Patentamt Bio-Patente auf die Erzeugnisse aus konventionellen Verfahren trotz dieser ungeklärten Rechtsfrage nicht zurückstellt, sondern weiterhin entscheidet und erteilt.
Der DBV lehnt grundsätzlich Patente auf Pflanzen und Tiere ab und bekräftigt aus Anlass der Erteilung des „Chili- Patents“ erneut, dass das Verbot der Patentierbarkeit im Wesentlichen biologischer Züchtungsverfahren konsequenterweise auch die daraus entstandenen Erzeugnisse umfassen müsse. Alle Fraktionen des Deutschen Bundestages haben sich in einem gemeinsamen Antrag dafür ausgesprochen, eine Änderung des Patentgesetzes in diesem Punkt vorzunehmen.
Eine solche Änderung ist aus Sicht des DBV längst überfällig. Aktuell besteht eine gute Gelegenheit für eine entsprechende Änderung, da der Bundestag derzeit ohnehin das Patentgesetz berät.
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