Bundesfachgruppe Gemüsebau
BOG bei Abgeordneten des Europäischen Parlaments in Brüssel
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(BOG) Mitte Oktober 2005 trafen sich in Brüssel der Vorsitzende des Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) und Vorsitzende der Fachgruppe Gemüsebau im BOG, Gerhard Schulz, sowie der stellvertretende BOG-Vorsitzende und Vorsitzender der Fachgruppe Obstbau im BOG, Gerhard Kneib, mit den Mitgliedern des Europäischen Parlaments Dr. Werner Langen, Christa Klaß und Dr. Lutz Goepel.
Schulz und Kneib diskutierten mit den EU-Abgeordneten intensiv die Themen Obst und Gemüseflächen und die GAP-Reform, die Harmonisierung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und über den weiteren Fortgang bei der Beschäftigung von Saison- und Aushilfskräften hinsichtlich deren sozialversicherungsrechtlicher Zuordnung.
Bezüglich der Forderungen hinsichtlich der Änderungen bei der GAP-Reform aus Sicht des Obst- und Gemüsebaus sicherten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments dem BOG die volle Unterstützung zu. Die Europa-
Abgeordneten werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Abschaffung der speziellen OGS-Genehmigungen oder zumindest deren Kontingentierungsregelungen und die Verkürzung des 10-monatigen Verfügungszeitraums sowie den Ausschluss der Obst- und Gemüseflächen von der Flächenstilllegung einbringen.
Zur Harmonisierung bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln herrschte ebenso große Übereinstimmung zwischen den Abgeordneten Klaß, Dr. Langen und Dr. Goepel sowie den BOG-Vertretern Schulz und Kneib. Es geht dabei um die Harmonisierung der Pflanzenschutzmittelzulassung und die obligatorische Anerkennung von Zulassungen innerhalb einer Zone.
Einigkeit bestand darüber, dass aus der jetzigen Richtlinie über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln – entsprechend den Überlegungen innerhalb der Europäischen Kommission – es nun unbedingt einer Verordnung bedarf, die nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden muss. Sie soll unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der EU gültig sein.
Die europäischen Abgeordneten sagten dem Berufsstand zu, die sozialversicherungsrechtliche Zuordnung bei der Beschäftigung von Saison- und Aushilfskräften mit den polnischen Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu erörtern. Ziel sei es, dass künftig polnische Saison-Arbeitskräfte wieder wie bisher dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen.
Weitere Artikel dieser Rubrik (zu lesen in der aktuellen Printausgabe):
- Sitzung des Bundesausschusses Obst und Gemüse in Stade
- Qualitätssicherung und Pflanzenschutz als wichtige Unterrichtsthemen
- Stand der WTO-Verhandlungen
- Erfolgreiches Erdbeer- und Spargelseminar
- Mineralölsteuer-Erstattung muss erhalten bleiben
Schulz und Kneib diskutierten mit den EU-Abgeordneten intensiv die Themen Obst und Gemüseflächen und die GAP-Reform, die Harmonisierung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und über den weiteren Fortgang bei der Beschäftigung von Saison- und Aushilfskräften hinsichtlich deren sozialversicherungsrechtlicher Zuordnung.
Bezüglich der Forderungen hinsichtlich der Änderungen bei der GAP-Reform aus Sicht des Obst- und Gemüsebaus sicherten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments dem BOG die volle Unterstützung zu. Die Europa-
Abgeordneten werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Abschaffung der speziellen OGS-Genehmigungen oder zumindest deren Kontingentierungsregelungen und die Verkürzung des 10-monatigen Verfügungszeitraums sowie den Ausschluss der Obst- und Gemüseflächen von der Flächenstilllegung einbringen.
Zur Harmonisierung bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln herrschte ebenso große Übereinstimmung zwischen den Abgeordneten Klaß, Dr. Langen und Dr. Goepel sowie den BOG-Vertretern Schulz und Kneib. Es geht dabei um die Harmonisierung der Pflanzenschutzmittelzulassung und die obligatorische Anerkennung von Zulassungen innerhalb einer Zone.
Einigkeit bestand darüber, dass aus der jetzigen Richtlinie über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln – entsprechend den Überlegungen innerhalb der Europäischen Kommission – es nun unbedingt einer Verordnung bedarf, die nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden muss. Sie soll unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der EU gültig sein.
Die europäischen Abgeordneten sagten dem Berufsstand zu, die sozialversicherungsrechtliche Zuordnung bei der Beschäftigung von Saison- und Aushilfskräften mit den polnischen Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu erörtern. Ziel sei es, dass künftig polnische Saison-Arbeitskräfte wieder wie bisher dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen.
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