Bilanz zur neuen EG-Öko-Verordnung
(aid) In 15 Jahren ist die alte EG-Öko-Verordnung 80-mal verändert worden
und damit in die Jahre gekommen. Nach langwierigen Verhandlungen
gibt es nun eine neue Verordnung, über deren Nutzen und Auswirkungen
die Meinungen weit auseinander gehen. Während der Vorstandsvorsitzende
des Bundesverbands Ökologische Lebensmittelwirtschaft, Felix Prinz zu
Löwenstein, das Ergebnis als „unterm Strich enttäuschend“ bezeichnete,
sprach Bundesminister Horst Seehofer von einem „Quantensprung
für den Öko-Landbau“.
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Als Vorteile nannte er die Beibehaltung der hohen Produktionsstandards
und damit ein weiterhin hohes Schutzniveau für die Verbraucher
sowie die Tatsache, dass nationale und private Qualitätsstandards
wie bisher möglich bleiben. Vor allem hierum hatten die Verbände des
ökologischen Landbaus erbittert gekämpft.
Das Verwendungsverbot für gentechnisch veränderte Organismen
(GVO) wird grundsätzlich beibehalten. Es dürfen keine GVO, keine aus
und keine durch GVO hergestellte Erzeugnisse verwendet werden.
Alle Beteiligten wiesen darauf hin, dass es auf die Detailregelungen in
der Kommissions-Verordnung ankomme. Zum Ende des Jahres will die
Kommission einen ersten Entwurf der Durchführungsbestimmungen
vorlegen. Sie regeln alle Details der Verordnung mit weitreichenden
Konsequenzen für Erzeuger, Verarbeiter, Importeure und Händler. Hier
wird wohl weiter um jede Einzelheit gerungen werden müssen.
Bei aller möglichen Kritik ist auch ein erfreuliches Fazit möglich: Die
Bundesregierung hat Verbesserungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag
erreicht. Die gemeinsame Kraftanstrengung der Öko-Verbände
war damit letztlich erfolgreich. aid, Britta Klein
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