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Bilanz zur neuen EG-Öko-Verordnung

(aid) In 15 Jahren ist die alte EG-Öko-Verordnung 80-mal verändert worden und damit in die Jahre gekommen. Nach langwierigen Verhandlungen gibt es nun eine neue Verordnung, über deren Nutzen und Auswirkungen die Meinungen weit auseinander gehen. Während der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Ökologische Lebensmittelwirtschaft, Felix Prinz zu Löwenstein, das Ergebnis als „unterm Strich enttäuschend“ bezeichnete, sprach Bundesminister Horst Seehofer von einem „Quantensprung für den Öko-Landbau“.
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Als Vorteile nannte er die Beibehaltung der hohen Produktionsstandards und damit ein weiterhin hohes Schutzniveau für die Verbraucher sowie die Tatsache, dass nationale und private Qualitätsstandards wie bisher möglich bleiben. Vor allem hierum hatten die Verbände des ökologischen Landbaus erbittert gekämpft. Das Verwendungsverbot für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) wird grundsätzlich beibehalten. Es dürfen keine GVO, keine aus und keine durch GVO hergestellte Erzeugnisse verwendet werden. Alle Beteiligten wiesen darauf hin, dass es auf die Detailregelungen in der Kommissions-Verordnung ankomme. Zum Ende des Jahres will die Kommission einen ersten Entwurf der Durchführungsbestimmungen vorlegen. Sie regeln alle Details der Verordnung mit weitreichenden Konsequenzen für Erzeuger, Verarbeiter, Importeure und Händler. Hier wird wohl weiter um jede Einzelheit gerungen werden müssen. Bei aller möglichen Kritik ist auch ein erfreuliches Fazit möglich: Die Bundesregierung hat Verbesserungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag erreicht. Die gemeinsame Kraftanstrengung der Öko-Verbände war damit letztlich erfolgreich. aid, Britta Klein
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