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Gemeinsame Marktordnung: Neues bei operationellen Programmen

Bei den operationellen Programmen für Erzeugerorganisationen ist es in der neuesten Reform der Marktordnung für frisches Obst und Gemüse gelungen, den Anteil für „Umweltmaßnahmen“ deutlich herab zu setzen.
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Im Kompromiss wurden nunmehr 10% Anteil Umweltmaßnahmen innerhalb der operationellen Programme beschlossen. Hinsichtlich des Krisenmanagements innerhalb der operationellen Programme konnte als erster Einstieg auch verankert werden, dass Ernteversicherungen – wie zum Beispiel Hagelversicherungen – über die operationellen Programme in Zukunft förderfähig sein können. Die einzelne Ausgestaltung obliegt nun den Mitgliedstaaten beziehungsweise den Erzeugerorganisationen. Hinsichtlich des Anteils „Direktvermarktung“ konnten im Wesentlichen die bisherigen Bestimmungen für die Zukunft weiter geführt werden. Ebenso konnte erreicht werden, dass in der gemeinsamen Markt- Gemeinsame Marktordnung: Neues bei operationellen Programmen organisation nunmehr der Geltungsbereich angepasst und entsprechend den deutschen Forderungen erweitert wurde. In Zukunft gehören auch die frischen Küchenkräuter zur gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse. Hinsichtlich der Andienungspflicht von Erzeugnissen die von den betreffenden Erzeugerorganisationen nicht gehandelt werden, wurde endlich eine rechtssichere Formulierung innerhalb der Marktorganisation gefunden, wonach die Erzeuger zum Beispiel Einlegegurken oder Kirschen für die Verarbeitungsindustrie entweder – sofern diese von der betreffenden Erzeugerorganisation nicht gehandelt werden – selbst oder über eine andere Erzeugerorganisation vermarkten können. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass die Kommission unter Umständen auch in Einzelfällen Vermarktungsnormen für Erzeugnisse, die für die Verarbeitungsindustrie bestimmt sind, festsetzen kann.
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