Gemeinsame Marktordnung: Neues bei operationellen Programmen
Bei den operationellen Programmen
für Erzeugerorganisationen
ist es in der neuesten Reform der
Marktordnung für frisches Obst
und Gemüse gelungen, den Anteil
für „Umweltmaßnahmen“ deutlich
herab zu setzen.
- Veröffentlicht am
Im Kompromiss wurden nunmehr
10% Anteil Umweltmaßnahmen
innerhalb der operationellen Programme
beschlossen. Hinsichtlich
des Krisenmanagements innerhalb
der operationellen Programme
konnte als erster Einstieg
auch verankert werden, dass Ernteversicherungen
– wie zum Beispiel
Hagelversicherungen – über
die operationellen Programme in
Zukunft förderfähig sein können.
Die einzelne Ausgestaltung obliegt
nun den Mitgliedstaaten beziehungsweise
den Erzeugerorganisationen.
Hinsichtlich des Anteils „Direktvermarktung“
konnten im Wesentlichen
die bisherigen Bestimmungen
für die Zukunft weiter geführt
werden.
Ebenso konnte erreicht werden,
dass in der gemeinsamen Markt-
Gemeinsame Marktordnung: Neues
bei operationellen Programmen
organisation nunmehr der Geltungsbereich
angepasst und entsprechend
den deutschen Forderungen
erweitert wurde. In Zukunft
gehören auch die frischen Küchenkräuter
zur gemeinsamen Marktorganisation
für Obst und Gemüse.
Hinsichtlich der Andienungspflicht
von Erzeugnissen die von den betreffenden
Erzeugerorganisationen
nicht gehandelt werden, wurde
endlich eine rechtssichere Formulierung
innerhalb der Marktorganisation
gefunden, wonach die
Erzeuger zum Beispiel Einlegegurken
oder Kirschen für die Verarbeitungsindustrie
entweder – sofern
diese von der betreffenden Erzeugerorganisation
nicht gehandelt
werden – selbst oder über eine
andere Erzeugerorganisation vermarkten
können.
Darüber hinaus wurde beschlossen,
dass die Kommission unter
Umständen auch in Einzelfällen
Vermarktungsnormen für Erzeugnisse,
die für die Verarbeitungsindustrie
bestimmt sind, festsetzen
kann.
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