2005: Weniger Höchstmengen-Überschreitungen
(BOG) Die Rückstandsbelastung
in Lebensmitteln nimmt kontinuierlich
ab. Bei nahezu konstanter
Probenzahl und einem wiederum
gesteigerten Analysen-Aufwand
verringerte sich der Anteil
der Proben, die die gesetzlichen
Höchstmengen überschritten, gegenüber
dem Vorjahr von 7,4%
auf 5,8%.
- Veröffentlicht am
Dies sind Ergebnisse der „Nationalen
Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände“,
die das
Bundesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit (BVL)
auf der Grundlage von Daten der
Bundesländer veröffentlicht hat.
Diesen niedrigen Anteil gilt es noch
weiter abzusenken, stellten der Bundesausschuss
Obst und Gemüse
(BOG) und die Fach gruppe Gemüsebau
fest. Regionale Lebens mittel
bleiben erste Wahl, weil deutsche
Erzeugnisse im Vergleich zu eingeführten
Erzeugnissen in den Untersuchungen
deutlich besser abschneiden.
Die noch nicht abgeschlossene
Harmonisierung von Höchstmengen
in der EU führt nach Angaben
des BVL nach wie vor zu den größten
Problemen bei der Überschreitung
von Höchstmengen.
Keine Überschreitungen der
Höchstmengen wurden in Säuglings-
und Kleinkindernahrung
2005: Weniger Höchstmengen-Überschreitungen
festgestellt. Bei Kartoffeln, Kopfkohl,
Spargel und Artischocken
wiesen 70% der Proben keine
Rückstände auf und die Höchstmengen
wurden in weniger als
zwei Prozent der Proben überschritten.
Ähnlich günstig war
die Situation bei Getreide. Produkte
mit überdurchschnittlichen
Höchstmengen-Überschreitungen
sind dagegen zum Beispiel Paprika
und Trauben.
Besonders erfreulich ist, dass die
Überschreitung der Rückstandshöchstmengen
bei Erzeugnissen
aus Deutschland mit nur 3,8%
deutlich am niedrigsten war. Die
Überschreitung der Rückstände in
anderen EU-Staaten lag mit 8,4%
darüber. Einfuhren aus Drittländern
hatten bei 10,4% der Proben
Über schreitungen. Auch der Anteil
der Proben mit quantifizierbaren
Rückständen war bei den Importen
höher als bei den deutschen
Erzeugnissen.
Eine Überschreitung von Rückstandshöchstmengen
hat dabei
nichts mit einer Gefährdung der
Gesundheit der Verbraucher zu
tun. Bei Überschreitungen der
Höchstmengen schätzt die zuständige
Überwachungsbehörde
das toxikologische Risiko ab. Nur
bei 13 von insgesamt über 16.000 untersuchten Proben konnte 2005
auf Grund deutlicher Überschreitungen
ein gesundheitliches Risiko
für den Verbraucher nicht ausgeschlossen
werden. In diesen Fällen
hat das BVL die für die Lebensmittelüberwachung
zu ständigen Überwachungsbehörden der anderen
Bundesländer sowie die EUKommission
über das Europäische
Schnellwarnsystem informiert. Der aktuelle Bericht ist im Internet unter www.bvl.bund.de/berichtpsm abrufbar.
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