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2005: Weniger Höchstmengen-Überschreitungen

(BOG) Die Rückstandsbelastung in Lebensmitteln nimmt kontinuierlich ab. Bei nahezu konstanter Probenzahl und einem wiederum gesteigerten Analysen-Aufwand verringerte sich der Anteil der Proben, die die gesetzlichen Höchstmengen überschritten, gegenüber dem Vorjahr von 7,4% auf 5,8%.
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Dies sind Ergebnisse der „Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände“, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf der Grundlage von Daten der Bundesländer veröffentlicht hat. Diesen niedrigen Anteil gilt es noch weiter abzusenken, stellten der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) und die Fach gruppe Gemüsebau fest. Regionale Lebens mittel bleiben erste Wahl, weil deutsche Erzeugnisse im Vergleich zu eingeführten Erzeugnissen in den Untersuchungen deutlich besser abschneiden. Die noch nicht abgeschlossene Harmonisierung von Höchstmengen in der EU führt nach Angaben des BVL nach wie vor zu den größten Problemen bei der Überschreitung von Höchstmengen. Keine Überschreitungen der Höchstmengen wurden in Säuglings- und Kleinkindernahrung 2005: Weniger Höchstmengen-Überschreitungen festgestellt. Bei Kartoffeln, Kopfkohl, Spargel und Artischocken wiesen 70% der Proben keine Rückstände auf und die Höchstmengen wurden in weniger als zwei Prozent der Proben überschritten. Ähnlich günstig war die Situation bei Getreide. Produkte mit überdurchschnittlichen Höchstmengen-Überschreitungen sind dagegen zum Beispiel Paprika und Trauben. Besonders erfreulich ist, dass die Überschreitung der Rückstandshöchstmengen bei Erzeugnissen aus Deutschland mit nur 3,8% deutlich am niedrigsten war. Die Überschreitung der Rückstände in anderen EU-Staaten lag mit 8,4% darüber. Einfuhren aus Drittländern hatten bei 10,4% der Proben Über schreitungen. Auch der Anteil der Proben mit quantifizierbaren Rückständen war bei den Importen höher als bei den deutschen Erzeugnissen. Eine Überschreitung von Rückstandshöchstmengen hat dabei nichts mit einer Gefährdung der Gesundheit der Verbraucher zu tun. Bei Überschreitungen der Höchstmengen schätzt die zuständige Überwachungsbehörde das toxikologische Risiko ab. Nur bei 13 von insgesamt über 16.000 untersuchten Proben konnte 2005 auf Grund deutlicher Überschreitungen ein gesundheitliches Risiko für den Verbraucher nicht ausgeschlossen werden. In diesen Fällen hat das BVL die für die Lebensmittelüberwachung zu ständigen Überwachungsbehörden der anderen Bundesländer sowie die EUKommission über das Europäische Schnellwarnsystem informiert. Der aktuelle Bericht ist im Internet unter www.bvl.bund.de/berichtpsm abrufbar.
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