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Reform der Marktordnung beschlossen

(BOG) Der EU-Agrarrat hat die Reform der Marktorganisation für frisches und verarbeitetes Obst und Gemüse beschlossen.
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Zu den wesentlichen Inhalten ist – in vorläufiger Bewertung der einstimmigen politischen Einigung – festzuhalten, dass es Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer gelungen ist, die wesentlichen Anliegen des Berufsstands in dem Reformpapier zu verankern. Erfreulicherweise wurden im Zusammenhang mit den Änderungen bei der GAP-Reform die Dauerkulturflächen des Obstbaus als prämienberechtigte Flächen einbezogen und die OGS-Genehmigungen werden abgeschafft. Die Änderung der Marktordnung über die GAP-Reform 1782/2003 wird in Deutschland ab dem Antragsjahr 2008 gültig. Daraus folgt, dass ab dem An- Reform der Marktordnung beschlossen tragsjahr 2008 die OGS-Genehmigungen der Vergangenheit angehören und Dauerkulturflächen prämienberechtigt sein werden. Mit dem Wegfall der OGS-Genehmigungen können nun – unabhängig von der Nutzung – auf allen Flächen Zahlungsansprüche aktiviert werden. Es gilt nun auch auf nationaler Ebene abzuklären, wie mit den Dauerkulturflächen im Detail zu verfahren ist. Speziell zu Obst und Gemüse ist festzuhalten: Die Erzeugerorganisationen werden auch künftig zentral bedeutend sein in der gemeinsamen Marktorganisation für frisches und verarbeitetes Obst und Gemüse. Die Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse sind in ihrer Substanz erhalten geblieben und werden auch künftig weiterhin maßgeblich im Ratsrecht geregelt werden.
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