Zu den wesentlichen Inhalten ist
– in vorläufiger Bewertung der einstimmigen
politischen Einigung –
festzuhalten, dass es Bundeslandwirtschaftsminister
Seehofer gelungen
ist, die wesentlichen Anliegen
des Berufsstands in dem Reformpapier
zu verankern. Erfreulicherweise
wurden im Zusammenhang
mit den Änderungen bei der
GAP-Reform die Dauerkulturflächen
des Obstbaus als prämienberechtigte
Flächen einbezogen und
die OGS-Genehmigungen werden
abgeschafft.
Die Änderung der Marktordnung
über die GAP-Reform 1782/2003
wird in Deutschland ab dem Antragsjahr
2008 gültig.
Daraus folgt, dass ab dem An-
Reform der Marktordnung beschlossen
tragsjahr 2008 die OGS-Genehmigungen
der Vergangenheit angehören
und Dauerkulturflächen
prämienberechtigt sein werden.
Mit dem Wegfall der OGS-Genehmigungen
können nun – unabhängig
von der Nutzung – auf
allen Flächen Zahlungsansprüche
aktiviert werden. Es gilt nun auch
auf nationaler Ebene abzuklären,
wie mit den Dauerkulturflächen im
Detail zu verfahren ist.
Speziell zu Obst und Gemüse
ist festzuhalten: Die Erzeugerorganisationen
werden auch künftig
zentral bedeutend sein in der
gemeinsamen Marktorganisation
für frisches und verarbeitetes Obst
und Gemüse. Die Vermarktungsnormen
für frisches Obst und Gemüse
sind in ihrer Substanz erhalten
geblieben und werden auch
künftig weiterhin maßgeblich im
Ratsrecht geregelt werden.
ich beantworte digitalen Lesern gerne alle Fragen rund um den Gemüsebau. Ich greife dafür u.a. auf Fachinformationen aus über 10 Jahren Gemüse-Archiv zurück.
Sie haben noch kein Digital-Abo? Testen Sie GemBo vier Wochen kostenlos im Rahmen eines E-Paper-Abos:
ich beantworte digitalen Lesern gerne alle Fragen rund um den Gemüsebau. Ich greife dafür u.a. auf Fachinformationen aus über 10 Jahren Gemüse-Archiv zurück.
Melden Sie sich an, um auf den Chatbot zuzugreifen, oder testen Sie GemBo vier Wochen kostenlos im Rahmen eines E-Paper-Abos:
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.