Betriebsprüfung
Viele Gartenbaubetriebe werden steuerlich eingehender als andere Branchen geprüft
Gartenbaubetriebe, die steuerlich der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet werden, werden eher als Großbetrieb eingestuft als andere Branchen.
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Mit einem Schreiben vom 22. Juni 2012 hat das Bundesfinanzministerium die Einordnung der Größenklassen für steuerliche Betriebsprüfungen für 2013 bis 2015 bekannt gegeben. Diese Einordnung bestimmt die Häufigkeit von Betriebsprüfungen. Es wird unterschieden zwischen Großbetrieb, Mittelbetrieb und Kleinbetrieb.
Bei einem Großbetrieb werden alle Wirtschaftsjahre steuerlich im Rahmen einer Betriebsprüfung kontrolliert. Klein- und Mittelbetriebe kennen in der Regel die Situation nicht, regelmäßig durch das Finanzamt „besucht“ zu werden. Die Betriebsprüfung bringt für die betroffenen Großbetriebe einen nicht unerheblichen zeitlichen und finanziellen Mehraufwand mit sich.
Einstufung als Großbetrieb schon ab 125.000 € Gewinn
Ein Gartenbauunternehmen, das steuerlich der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet wird, wird ab einem Gewinn von 125.000 € (!) als Großbetrieb eingestuft. Bei einem Handelsbetrieb liegt diese Grenze bei 280.000 €, bei Fertigungsbetrieben (Handwerker und andere) bei 250.000 € und bei Freiberuflern (Arzt und andere) bei 580.000 €.
Warum ein Handwerker erst ab einem Gewinn von 250.000 € regelmäßig durch das Finanzamt geprüft und ein Gärtner bereits ab der Hälfte, ist kritisch zu hinterfragen. Ein Arzt darf sogar das 4,6-Fache als Gewinn ausweisen, um als Großbetrieb zu gelten.
Welche Logik sich hinter dieser Systematik verbirgt, ist unklar. Man könnte auf den Gedanken verfallen, dass wenige Unternehmen im Gartenbau einen Gewinn, der größer als 125.000 € ist, ausweisen und damit die Anzahl der Betriebsprüfungen nicht sehr hoch ist.
Das Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau e.V. in Hannover erstellt einen Betriebsvergleich im Gartenbau. Auf Nachfrage hat diese Institution eine Schnellauswertung für die Jahre 2007 bis 2009 erstellt.
Die Unterscheidung in Gewerbebetriebe und land- und forstwirtschaftliche Produktionsbetriebe konnte hierbei nicht berücksichtigt werden.
Für die Jahre 2007 bis 2009 wurden rund 2.800 Abschlüsse ausgewertet, und ungefähr 19 % aller Unternehmen weisen einen Gewinn größer als 125.000 € aus. In der Sparte Baumschule sind es sogar rund 28 % aller untersuchten Abschlüsse.
Für das Jahr 2009 allein betrachtet, sind es ebenfalls knapp über 19 % aller Abschlüsse mit einem ausgewiesenen Gewinn über 125.000 €.
Ab 2016 gerechter gestaltete Grenzen der Einstufung?
Diese statistischen Zahlen geben einen Hinweis darauf, dass auf Grund der Gewinngrenze von 125.000 € eine nicht unerhebliche Zahl von Gartenbaubetrieben als Großbetrieb eingestuft werden.
Ab dem Jahr 2016 werden neue Grenzen für die Einstufung als Großbetrieb bekannt gegeben. Vielleicht ist es möglich, diese Einstufung dann zeitgemäßer und im Vergleich zu den anderen Betriebsarten „gerechter“ zu gestalten.
Bei einem Großbetrieb werden alle Wirtschaftsjahre steuerlich im Rahmen einer Betriebsprüfung kontrolliert. Klein- und Mittelbetriebe kennen in der Regel die Situation nicht, regelmäßig durch das Finanzamt „besucht“ zu werden. Die Betriebsprüfung bringt für die betroffenen Großbetriebe einen nicht unerheblichen zeitlichen und finanziellen Mehraufwand mit sich.
Einstufung als Großbetrieb schon ab 125.000 € Gewinn
Ein Gartenbauunternehmen, das steuerlich der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet wird, wird ab einem Gewinn von 125.000 € (!) als Großbetrieb eingestuft. Bei einem Handelsbetrieb liegt diese Grenze bei 280.000 €, bei Fertigungsbetrieben (Handwerker und andere) bei 250.000 € und bei Freiberuflern (Arzt und andere) bei 580.000 €.
Warum ein Handwerker erst ab einem Gewinn von 250.000 € regelmäßig durch das Finanzamt geprüft und ein Gärtner bereits ab der Hälfte, ist kritisch zu hinterfragen. Ein Arzt darf sogar das 4,6-Fache als Gewinn ausweisen, um als Großbetrieb zu gelten.
Welche Logik sich hinter dieser Systematik verbirgt, ist unklar. Man könnte auf den Gedanken verfallen, dass wenige Unternehmen im Gartenbau einen Gewinn, der größer als 125.000 € ist, ausweisen und damit die Anzahl der Betriebsprüfungen nicht sehr hoch ist.
Das Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau e.V. in Hannover erstellt einen Betriebsvergleich im Gartenbau. Auf Nachfrage hat diese Institution eine Schnellauswertung für die Jahre 2007 bis 2009 erstellt.
Die Unterscheidung in Gewerbebetriebe und land- und forstwirtschaftliche Produktionsbetriebe konnte hierbei nicht berücksichtigt werden.
Für die Jahre 2007 bis 2009 wurden rund 2.800 Abschlüsse ausgewertet, und ungefähr 19 % aller Unternehmen weisen einen Gewinn größer als 125.000 € aus. In der Sparte Baumschule sind es sogar rund 28 % aller untersuchten Abschlüsse.
Für das Jahr 2009 allein betrachtet, sind es ebenfalls knapp über 19 % aller Abschlüsse mit einem ausgewiesenen Gewinn über 125.000 €.
Ab 2016 gerechter gestaltete Grenzen der Einstufung?
Diese statistischen Zahlen geben einen Hinweis darauf, dass auf Grund der Gewinngrenze von 125.000 € eine nicht unerhebliche Zahl von Gartenbaubetrieben als Großbetrieb eingestuft werden.
Ab dem Jahr 2016 werden neue Grenzen für die Einstufung als Großbetrieb bekannt gegeben. Vielleicht ist es möglich, diese Einstufung dann zeitgemäßer und im Vergleich zu den anderen Betriebsarten „gerechter“ zu gestalten.
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