Bundesfachgruppe Gemüsebau: Saison-Arbeitskräfte weiterhin notwendig
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Dabei sind die Sozialversicherungsbeiträge nach Polen nur für die Zeit des bezahlten Urlaubs abzuführen. Damit kommt es dazu, dass bei ein und demselben Beschäftigungsverhältnis für die erste Zeit (bezahlter Urlaub) die Beiträge nach Polen zu entrichten sind, dann aber (nach drei Wochen beginnt ein unbezahlter Urlaub) an die deutsche Sozialversicherung abgeführt werden müssen. Geht es noch bürokratischer? Von den Mehrkosten mal ganz zu schweigen. Darauf wies das Präsidium des Zentralverbands Gartenbau (ZVG) auf der Sitzung im September in München in einer Resolution einstimmig hin.
Überhaupt noch nicht geklärt ist die Rechtslage bei Selbstständigen. Dabei ist festzuhalten, dass die polnische Seite bereit gewesen wäre, mit Deutschland eine Vereinbarung zur Anwendung deutschen Sozialversicherungsrechts weit über den 30. Juni 2005 hinaus abzuschließen. Die Unsicherheiten und der Verwaltungsmehraufwand mitten in der Saison wäre den Betrieben erspart geblieben.
Das Präsidium stellt fest, dass der deutsche Gartenbau trotz der hohen deutschen Arbeitslosenzahlen auch in Zukunft nicht auf Saison-AK aus osteuropäischen Staaten verzichten könne. Die Betriebe seien immer bereit gewesen Saison-AK vom deutschen Arbeitsmarkt einzustellen. Dies habe man gemeinsam mit der Arbeitsverwaltung in vielen Modellprojekten und Beschäftigungsversuchen immer wieder unter Beweis gestellt. Es habe sich aber immer wieder gezeigt, dass nur sehr wenige Personen für die gesamte Dauer der Saisontätigkeit zur Verfügung gestanden hätten. Gerade für die akut anfallenden Saisonarbeiten sind aber zuverlässige Arbeitskräfte erforderlich. Ohne diese Saison-AK sind in Deutschland in erheblichem Umfang Dauer-
arbeitsplätze gefährdet, nicht nur im Gartenbau und in der Landwirtschaft selbst, sondern auch im vor- und nachgelagerten Bereich.
Vor diesem Hintergrund wird die Politik aufgefordert:
- mit Polen Verhandlungen dahingehend zu führen, dass die am 30. Juni ausgelaufene Übergangsregelung solange verlängert wird, bis die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für die Beitrittstaaten innerhalb der EU gilt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist deutsches Sozialversicherungsrecht anzuwenden.
- die strukturellen Probleme auf dem deutschen Arbeitsmarkt nicht auf dem Rücken der Gartenbaubetriebe auszutragen. Für Saison- und Ernte-Arbeiten sind motivierte Arbeitskräfte erforderlich, die auch körperlich in der Lage sind, die anfallenden Arbeiten zu verrichten.
- sicherzustellen, dass den Betrieben des Gartenbaus und der Landwirtschaft auch weiterhin osteuropäische Saison-Arbeitskräfte zu praktikablen Bedingungen zur Verfügung stehen.
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