DDAC-Funde in Lebensmitteln aus verschiedenen Quellen
Seit Kurzem werden in Lebensmitteln häufiger Kontaminationen mit Substanzen aus der Gruppe der Quartären Ammoniumverbindungen (QAV) gefunden. Dazu zählen Benzalkoniumchloride (BAC) und Didecyldimethylammoniumchloride (DDAC). Die bedeutendste Quelle für die Belastung scheint eine Vielzahl von zugelassenen Desinfektions- und Reinigungsmitteln zu sein, die in Haushalt, Gewerbe und Landwirtschaft breit verwendet werden.
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Dies sind Erkenntnisse intensiver Recherchen, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), von Forschungseinrichtungen und Wirtschaftsverbänden wie dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) vorgenommen wurden. Anlass dafür war, dass bei erweiterten Standarduntersuchungen im Rahmen der Qualitätssicherung gehäuft DDAC und andere QAV gefunden wurden.
Funde in Gärtnereierzeugnissen, die nicht mit der Anwendung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln erklärbar waren, führten auf eine weitere Kontaminationsspur: Es stellte sich heraus, dass ein Pflanzenstärkungsmittel offenbar mit DDAC verunreinigt war. Laut Herstellerangaben wird es aus dem Extrakt von Zitrusfrüchten hergestellt und soll die natürliche Widerstandskraft der Pflanzen gegen Schadpilze stärken. Für das Pflanzenstärkungsmittel lag eine Zulassung des BVL vor. Inzwischen wird intensiv geforscht, wie dieser Stoff in das Pflanzenstärkungsmittel gelangte.
Das BVL hat, nachdem die Sachlage gesichert war, das weitere Inverkehrbringen des entsprechenden Mittels am 20.06.2012 verboten. Die landwirtschaftlichen Betriebe, die es eingesetzt hatten, konnten mit Hilfe des deutschen Lieferanten des Pflanzenstärkungsmittels unmittelbar identifiziert und benachrichtigt werden. Darüber hinaus haben alle deutschen Öko-Anbauverbände ihren Mitgliedern den weiteren Einsatz des Mittels unverzüglich untersagt und sie aufgefordert, behandelte Waren vor der Weitergabe an Handel oder Verbraucher auf Rückstände untersuchen zu lassen.
Eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung durch eventuell mit DDAC-Rückständen belastete Lebensmittel scheint nicht gegeben, auch wenn die Bewertung durch eine unzureichende wissenschaftliche Grundlage erschwert wird. Einen toxikologischen Grenzwert oder eine daraus abgeleitete akzeptable tägliche Aufnahme (Acceptable Daily Intake, ADI) gibt es in Europa nicht. In den USA liegt die ADI bei 0,1 mg/kg Körpergewicht. Durch normale Nahrungsaufnahme ist dieser Wert quasi nicht erreichbar. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) arbeitet derzeit an einer Bewertung für Deutschland.
Nach europäischem Recht gilt für alle Pestizide, die zur Anwendung in Lebensmitteln nicht zugelassen sind, ein Minimal-Grenzwert von 0,01 mg/kg. Dieser Grenzwert gilt auch, wenn die Rückstände aus Desinfektions- oder Reinigungsmitteln oder Pflanzenstärkungsmitteln herrühren. Das bedeutet, dass Landwirte und Gärtner, die DDAC-haltige Reinigungsmittel oder das inzwischen verbotene Pflanzenstärkungsmittel im besten Glauben auf die natürlichen Inhaltsstoffe rechtmäßig eingesetzt haben, bei Überschreitung des Wertes von 0,01 mg/kg in ihren Produkten diese nicht mehr vermarkten können. Dadurch sind Betriebe als Opfer des Betruges oder einer Schlamperei durch den Hersteller des Mittels in ihrer Existenz bedroht. Der BÖLW organisiert deshalb eine Sammelklage gegen das in den USA ansässige Hersteller-Unternehmen und vertritt damit die Interessen der betroffenen Erzeuger und der qualitätsorientierten Verbraucherinnen und Verbraucher.
Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft, Berlin
(c) Gemüse online, 13.7.12
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