Vi-Care: Inverkehrbringen und Anwendung untersagt
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am
20. Juni 2012 mit sofortiger Wirkung die Listung des Pflanzenstärkungsmittels
„Vi-Care“ widerrufen. Das Inverkehrbringen und die Anwendung von Vi-Care ist damit untersagt.
- Veröffentlicht am
In Vi-Care wurde bei Produktanalysen, der bis zum Widerruf im Handel befindlicher Chargen, erhebliche Belastungen mit DDAC (Didecyldimethylammoniumchlorid) festgestellt.
Analysen besonders bei Topfkräutern ergaben, dass durch die Anwendung von
Vi-Care in den behandelten Pflanzen der gesetzlich festgelegte Rückstandshöchstgehalt von DDAC (Didecyldimethylammoniumchlorid) von 0,01 mg/kg deutlich überschritten wird.
Peter Detzel, Betreuungsdienst Nützlingseinsatz Baden e.V., Bruchsal
Peter Detzel, Betreuungsdienst Nützlingseinsatz Baden e.V., Bruchsal
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