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BOG und BMELV diskutieren GAP-Reform

Am 27. März 2012 diskutierten die Mitglieder des Bundesausschusses Obst und Gemüse mit dem Unterabteilungsleiter im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ministerialdirigent Dr.German Jeub, über die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 und hier insbesondere die beiden Verordnungen zu den Direktzahlungen und zur gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse.
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 Dr. Jeub stellte den Mitgliedern des Bundesausschusses Obst und Gemüse die Vorschläge der Europäischen Kommission und den aktuellen Verhandlungsstand auf Brüsseler Ebene vor. Dazu stellte Jeub zunächst fest, dass die Beschlussfassung über den Haushalt für die Europäische Union für den Zeitraum 2014 bis 2020 derzeit noch ungewiss ist, aber für den Fortgang der Beratungen zur GAP-Reform dringend benötigt wird. Erst nach Vorlage der Haushaltsausstattung könne über die Details der Agrarreform entschieden weiter verhandelt werden. Zum Diskussionsstand zwischen Rat und Parlament erläuterte Dr. Jeub, dass das Europäische Parlament nunmehr einen ersten Berichtsentwurf für den Agrarausschuss des Europäischen Parlamentes zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 für den 18. Juni in Aussicht gestellt habe.

Im Europäischen Rat wurden zunächst Vereinfachungsvorschläge diskutiert und in den nächsten Wochen und Monaten werden erste Überlegungen seitens des Rates zur Reform der GAP zusammengetragen.
Mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz diskutierten die Mitglieder des Bundesausschusses Obst und Gemüse insbesondere über das in der GAP-Reform vorgesehene Greening im Hinblick auf die ökologische Stilllegung, den Fruchtartenwechsel und die Fruchtartenvielfalt. Hier wurde seitens des Bundesausschusses Obst und Gemüse einhellig die Auffassung gegenüber den BMELV manifestiert, dass diese Elemente für den Obst- und Gemüsebau in dieser Ausgestaltung nicht tragfähig und auch nicht umsetzbar seien. Gerade in Zeiten knapperer Flächen gelte es nicht noch weitere hochproduktive Flächen aus der Produktion zu nehmen, zumal auf dem Pachtmarkt heute nur noch wenig neue Flächen dafür zur Verfügung gestellt werden könnten bzw. die Pachtpreise exorbitant steigen würden. Ebenso vor unlösbare Probleme würden die Obst- und Gemüsebetriebe durch die von der Kommission vorgesehene Fruchtartenvielfalt und den Fruchtwechsel gestellt. Hier gelte es dafür Sorge zu tragen, dass die Vorleistungen des Obst- und Gemüsebaues in der Vergangenheit anerkannt und übernommen werden. So haben die Obst- und Gemüsebetriebe mit dem integrierten Anbau bereits Umweltleistungen im großen Stil durchgeführt und nachgewiesen und sich darüber hinaus dem freiwilligen Zertifizierungssystem QS für frisches Obst und Gemüse angeschlossen. Ebenso ist nachweislich die Biodiversität im Obst- und Gemüsebau höher und besser einzuschätzen als auf Brach- oder NATURA-2000-Flächen.

Aus diesen Gründen sollten alle Obst- und Gemüsebetriebe vergleichbar den ökologisch wirtschaftenden Betrieben von den Greeningmaßnahmen im Rahmen der GAP-Reform 2013 ausgenommen werden. (BOG)

 

(c) Gemüse online, 20.4.12

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