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Bundesfinanzministerium beschließt Steuererleichterungen wegen EHEC

In einem Erlass vom 1. August heißt es: "Durch die EHEC-Epidemie sind in landwirtschaftlichen Betrieben, insbesondere bei den Ge-müseerzeugern, beträchtliche Schäden entstanden, die bei vielen Steuerpflichtigen zu erhebli-chen finanziellen Belastungen geführt haben und möglicherweise auch noch führen werden. Es erscheint daher angebracht, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermei-dung unbilliger Härten entgegenzukommen."
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Wie das Landwirtschaftliche Wochenblatt berichtet, können die von der EHEC-Krise unmittelbar betroffenen bis zum 31. Oktober Anträge auf Stundung fälliger Steuern sowie Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer stellen. Zudem soll bis zum 31. Oktober bei den Betroffenen von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehn werden, auch auf die Erhebung von Stundungszinsen soll abgesehen werden.

Den kompletten Erlass finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzminsteriums. Klicken Sie hier.

Quelle: Bundesfinanzministerium, Landwirtschaftliches Wochenblatt

(c) "Gemüse" online, 26.08.2011
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