Wie das Landwirtschaftliche Wochenblatt berichtet, können die von der EHEC-Krise unmittelbar betroffenen bis zum 31. Oktober Anträge auf Stundung fälliger Steuern sowie Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer stellen. Zudem soll bis zum 31. Oktober bei den Betroffenen von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehn werden, auch auf die Erhebung von Stundungszinsen soll abgesehen werden.
Den kompletten Erlass finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzminsteriums. Klicken Sie
hier.Quelle: Bundesfinanzministerium, Landwirtschaftliches Wochenblatt
(c) "Gemüse" online, 26.08.2011
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