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Regierung beschließt Abwicklung von Absatzförderungsfonds

Die Koalitionsfraktionen haben am 16. März im Ausschuss für Landwirtschaft einem Gesetzentwurf zur Abwicklung des Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft zugestimmt, so eine Pressemeldung des Deutschen Bundestages.
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Der Gesetzentwurf sieht vor, dass nach Abwicklung des Absatzfonds ein möglicher Vermögensüberschuss - Experten-Schätzungen belaufen sich auf insgesamt zwischen 14 und 15 Millionen Euro - auf das Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank übertragen wird.

In der entsprechenden Ausschusssitzung betonte ein Vertreter der Bundesregierung, dass die Rentenbank berufsständisch so besetzt sei, dass die Verwertung des Vermögens im Sinne der Beitragszahler gesichert sei.

Der Zentralverband Gartenbau  zeigte sich ob dieser Nachricht zufrieden, dass mit dem beschlossenen Gesetzentwurf eine praktikable Regelung getroffen sei, die dem Berufsstand und insbesondere den Beitragszahlern zugute kommen wird. Zunächst müsse jedoch der Absatzfonds abgewickelt und das Gesetz umgesetzt werden.

Der ZVG begrüßt, dass die Restmittel des Absatzfonds nicht dem allgemeinen Bundeshaushalt zugeführt werden, wie es seinerzeit angedacht war. „Dies war eine unserer Kernforderungen zu dem Thema, die wir gemeinsam mit anderen Verbänden des Agrarbereichs nachdrücklich kommuniziert haben“, erklärt Heinz Herker, Präsident des ZVG. „Mit dem Gesetzentwurf wird zunächst sichergestellt, dass die, die eingezahlt haben, auch einen angemessenen Nutzen aus den Restmitteln ziehen können. Allerdings wird in den Gremien der Landwirtschaftlichen Rentenbank deutlich zu machen sein, dass auch aus dem Bereich Pflanzen, Blumen, Obst und Gemüse Mittel in den Absatzfonds eingezahlt wurden. Wir als Berufsstand werden genau darauf achten, dass hier im Sinne der Beitragszahler und der Zukunftsfähigkeit der Branche gehandelt wird.“

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr 2009 die gesetzlichen Aufgaben des Fonds für verfassungswidrig erklärt hatte, ist jetzt ein Gesetz zur Auflösung notwendig, weil der Fonds per Gesetz als Anstalt öffentlichen Rechts errichtet worden war. Der Förderungsfonds sollte unter anderem durch die Finanzierung eines gemeinsamen Marketings die Einnahmen in der Landwirtschaft verbessern. Die produzierenden Unternehmen zahlten dafür entsprechende Abgabe.  (ZVG)

 

(c) Gemüse online, 18.3.11

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