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Agrardiesel: Steuerliche Ermäßigung wird unbefristet fortgesetzt

Der Bundesrat hat am 11. Februar der Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes zugestimmt. Demnach wird die zunächst auf zwei Jahre (2008 und 2009) befristete steuerliche Ermäßigung auf Agrardiesel unbefristet fortgesetzt.
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Dies bedeutet für Landwirte und Gärtner mehr Wettbewerbsgerechtigkeit innerhalb der Europäischen Union sowie eine deutliche Entlastung und bessere Planbarkeit. Gerhard Schulz, Mitglied im Vorstand des Zentralverbandes Gartenbau und Vorsitzender des Bundesfachgruppe Gemüsebau, begrüßt die Entscheidung als einen Schritt in die richtige Richtung. In Anbetracht dessen, dass Deutschland EU-weit bei der Agrardieselbesteuerung immer noch ganz vorne liege, könne von einer Harmonisierung noch nicht gesprochen werden. Sie müsse aber weiterhin oberstes Ziel sein, betonte Schulz.

Unbefristet abgeschafft werden sowohl der Selbstbehalt von 350 Euro pro Betrieb als auch die Obergrenze von 10.000 Liter. Die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland werden damit jährlich dauerhaft um 260 Millionen Euro entlastet.

Diesel wird in Deutschland mit 47 Cent pro Liter besteuert. Landwirte und Gärtner bekommen auf Antrag rund 21 Cent pro Liter erstattet. Deutschland liegt bei den Steuersätzen auf Agrardiesel auch nach der nun dauerhaft festgelegten Ermäßigung EU-weit an der Spitze, während die Hauptkonkurrenten in der EU mit deutlich weniger als zehn Cent pro Liter belastet werden.

Die steuerliche Entlastung beim Agrardiesel wurde im Rahmen des Energiesteuergesetzes umgesetzt und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft. Damit wird die derzeitige Regelung nahtlos fortgesetzt.
(ZVG/BMELV)

 

(c) Gemüse online, 25.2.11

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