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Pflanzenschutzmittel meist vorschriftsmäßig verwendet

Handel und landwirtschaftliche Betriebe gehen mehrheitlich korrekt und vorschriftsmäßig mit Pflanzenschutzmitteln um. Das belegt der Jahresbericht 2009 zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm, der vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) herausgegeben wurde.
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Die Länderbehörden kontrollierten 2009 2.727 Handelsbetrieben und 5.045 Betriebe der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft.

Ergebnis im Handel: rund 86 Prozent der Betriebe zeigten den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln vorschriftsmäßig an, in 92,3 Prozent der Betriebe wurde das Selbstbedienungsverbot beachtet und in 95,6 Prozent  verfügte das Verkaufspersonal über die erforderliche Sachkunde. Allerdings fanden die Kontrolleure in jeder fünften Verkaufsstelle ein oder mehrere Pflanzenschutzmittel vor, die nicht verkehrsfähig waren.

Ergebnis in landwirtschaftlichen Betrieben: 98,8 Prozent der beruflichen Anwender verfügten über die notwendige Sachkunde, bei 97,6 Prozent der Pflanzenschutz-Geräte lag ein Nachweis über die turnusmäßige Überprüfung vor, Anwendungs- oder Bienenschutzbestimmungen wurden auf 95,7 Prozent der Flächen eingehalten.

Im Schwerpunkt „Insektizide in Gemüse“ wurden 2007 bis 2009 insgesamt 741 Anbauflächen mit Salat, Gurken, Tomaten, Möhren oder Kopfkohl kontrolliert. Dabei wurden auf 35 Flächen (4,7 Prozent) unerlaubte Wirkstoffe festgestellt.

Der Jahresbericht 2009 und weitere Informationen zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm sind  unter www.bvl.bund.de/psmkontrollprogramm abrufbar. Über zugelassene Pflanzenschutzmittel informiert das BVL unter: www.bvl.bund.de/infopsm.


Quelle: BVL

(c) Gemüse online, 07.01.2011
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