Verbraucher-Tipps
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Wer wechseln will, reicht bei seiner Kasse zum Monatsende eine schriftliche Kündigung ein. Er bleibt nach Eingang der Kündigung noch zwei Monate bei der alten Kasse. Die Kündigungsbestätigung der alten Kasse wird dem Aufnahmeantrag für die neue Kasse beigelegt. Der Wechsel ist abgeschlossen, wenn die Aufnahmebestätigung der neuen Kasse beim Arbeitgeber vorliegt.
R.W.
Verbraucher-Tipp: Auf Überspannungsschäden achten
Gewitter: Wenn der Blitz einschlägt, können bisweilen elektrische Geräte empfindlich beschädigt werden. Ärgerlich genug. Doch wenn dann auch noch eine abgeschlossenen Haus- und Gebäudeversicherungen so genannte Überspannungsschäden ausschließen, steigt der Unmut. Daher mahnt der Bund der Versicherten e.V. auf zusätzlich entsprechende Klauseln im Vertrag Obacht zu geben. Achten sollte ein Versicherungsnehmer auf die Entschädigungsgrenzen. Fünf Prozent der Versicherungssumme sind hierbei angebracht, so die Experten.
R.W.
Steuer-Tipp: Grundstücksschenkung - Freibeträge beachten
Schenken kann Spaß machen, auch dem Fis-kus: Wer seinem Kind und dessen Ehepartner ein Grundstück je zu gleichen Teilen schenken möchten, kann für das Kind steuerlich einen Freibetrag von 205.000 € und für den Schwiegersohn- oder tochter 13.300 € geltend machen.
Sollte nur das eigene Kind beschenkt werden, das jedoch auf seinem Ehepartner als Miteigentümer besteht, ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten: Trotz entsprechender Hinweise im Notarvertrag, eine Hälfte des Grundstücks sei auf Anlass des Kindes an Schwiegersohn oder -tochter übertragen worden, wird dies laut Bundesfinanzhof (Az. II R 54/03) als direkte Schenkung an Schwiegersohn oder -tochter behandelt. In diesem Fall gilt nur der niedrige Freibetrag von 13.300 €. Steuerlich sinnvoller ist es, zunächst nur dem Kind das Grundstück vollständig zu schenken. Dieses kann dann seinem Ehegatten die Hälfte weiterschenken. Bei Schenkungen unter Ehepartnern gilt ein Freibetrag von 307.000 €, wie das Institut für Wirtschaftspublizistik rät.
R.W.
In Privaträumen Heizkosten zu senken, ist laut der Deutschen Energie-Agentur (DEA) gar nicht so schwierig: Bereits Temperatursenkungen von nur einem Grad könnten die Heizkosten in Wohnungen um bis zu 6% reduzieren.
Während die DEA für Wohnzimmer in aller Regel Temperaturen um 20° C für empfehlenswert hält, benennt sie 18° C für Küche und Schlafzimmer als ausreichend.
R.W.
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