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Bundesfachgruppe Gemüsebau

Berufsstand begrüßt Bundesrat-Forderungen zu Verbesserung der EU-Pflanzenschutzzulassung
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Der Bundesrat hat sich intensiv mit dem Vorschlag einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) befasst. Die Fachgruppe Gemüsebau begrüßt diese Stellungnahme. Sie sieht vor, dass das Inverkehrbringen von PSM über eine Verordnung zu regeln sei. Darüber hinaus fordert der Bun-desrat Verbesserungen, wie Verzicht auf den Begriff „gute Umweltpraxis“, keine Beeinträchtigungen der PSM-Verfügbarkeit durch die Einführung einer vergleichenden Bewertung, Verbesserung der gegenseitigen Anerkennung in benachbarten Zonen, Beschleunigung der Aufnahme von Rückstands-Höchstwerten für neue Wirkstoffe, keine Normierung von Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes.
Die Fachgruppe Gemüsebau betont die Wichtigkeit,in den weiteren Beratungen die Harmonisierung voranzutreiben, um zu einer besseren Verfügbarkeit von PSM in Europa zu kommen. Die Erfahrungen mit der gültigen EG-Richtlinie 91/414 zeigen, dass es dringend erforderlich ist, die Verfügbarkeit in den Mitgliedstaaten anzugleichen.
Notwendig sind weiter auch EU-einheitliche Anwendungsbestimmungen von PSM, um bestehende Wettbewerbsverzerrungen abzubauen. Ebenso nimmt der Bundesrat Stellung zum Vorschlag für eine Richtlinie über einen Aktionsrahmen für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden. Der Berufsstand stimmt dem Bundesrat zu, der mahnt, dass die Richtlinie keinesfalls zu einer Ausweitung der Bürokratie führen darf. In Deutschland sind unter anderem mit den Regelungen des Pflanzenschutzgesetzes, der Pflanzenschutz-Sachkunde-VO und mit dem Reduktionsprogramm Pflanzenschutz wesentliche Bereiche des Aktionsrahmens schon umgesetzt.
Jochen Winkhoff, Berlin

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