Bundesfachgruppe Gemüsebau
Vorstandssitzung der Fachgruppe Gemüsebau in Berlin
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Im Rahmen der Fruit Logistica fand die 147. Vorstandssitzung der Fachgruppe Gemüsebau im Bundesausschuss Obst und Gemüse in Berlin statt. Unter der Leitung von Gerhard Schulz, standen wichtige Themen und Entscheidungen auf der Tagesordnung. Die Mitglieder des Vorstands begrüßten es, dass das bestehende Kombiaudit von QS und EurepGap abgelöst wird durch QS-Gap. Die Weichen dazu seien gestellt, betonte der Vorsitzende.
Die Mitglieder des Vorstands beschlossen außerdem, dass die bestehenden Richtlinien zum Kontrollierten Integrierten Anbau von Gemüse in Deutschland aktualisiert und überarbeitet werden sollen. Das Expertengremium der Fachgruppe Gemüsebau wird sich in diesem Frühjahr im Auftrag des Vorstands mit der Überarbeitung der Richtlinien befassen.
Eines der Hauptthemen war die Lage bei den polnischen Erntehelfern. Während bei der Eck-punkteregelung mittlerweile eine Öffnungsklausel für Härtefälle geschaffen wurde, besteht jedoch bei der Sozialversicherungspflicht polnischer Arbeitnehmer, die in Deutschland als Erntehelfer tätig sind, nach wie vor die Pflicht, die Sozialversicherungspflicht nach polnischem Recht vorzunehmen. Dieses Verfahren ist bürokratisch sehr aufwendig, kostet Zeit, Geld und sehr viel Energie.
Außerdem gefährdet diese Regelung stark das Wachstum der deutschen Gemüsebaubetriebe, betonte Schulz. Die Mitglieder des Vorstands sahen hier besonderen Handlungsbedarf, nochmals an die Politik heranzutreten, um Änderungen der bestehenden Rechtslage herbeizuführen.
Diesen und weitere Artikel lesen Sie in der aktuellen Printausgabe von Gemüse:
- Erstes Audit nach QS-Gap-Erzeugerstandard
- Sozialversicherungspflicht: Aufruf an Angela Merkel
- Position des Deutschen Obst- und Gemüsebaus zu Forderungen des Lebensmitteleinzelhandels
- Pflanzenschutz-Forderungen des LEH – nicht unterschreiben!
- Eckpunkteregelung und Dokumentation
Die Mitglieder des Vorstands beschlossen außerdem, dass die bestehenden Richtlinien zum Kontrollierten Integrierten Anbau von Gemüse in Deutschland aktualisiert und überarbeitet werden sollen. Das Expertengremium der Fachgruppe Gemüsebau wird sich in diesem Frühjahr im Auftrag des Vorstands mit der Überarbeitung der Richtlinien befassen.
Eines der Hauptthemen war die Lage bei den polnischen Erntehelfern. Während bei der Eck-punkteregelung mittlerweile eine Öffnungsklausel für Härtefälle geschaffen wurde, besteht jedoch bei der Sozialversicherungspflicht polnischer Arbeitnehmer, die in Deutschland als Erntehelfer tätig sind, nach wie vor die Pflicht, die Sozialversicherungspflicht nach polnischem Recht vorzunehmen. Dieses Verfahren ist bürokratisch sehr aufwendig, kostet Zeit, Geld und sehr viel Energie.
Außerdem gefährdet diese Regelung stark das Wachstum der deutschen Gemüsebaubetriebe, betonte Schulz. Die Mitglieder des Vorstands sahen hier besonderen Handlungsbedarf, nochmals an die Politik heranzutreten, um Änderungen der bestehenden Rechtslage herbeizuführen.
Diesen und weitere Artikel lesen Sie in der aktuellen Printausgabe von Gemüse:
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- Sozialversicherungspflicht: Aufruf an Angela Merkel
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