Bundesfachgruppe Gemüsebau
- Veröffentlicht am
Die Mitglieder des Vorstands beschlossen außerdem, dass die bestehenden Richtlinien zum Kontrollierten Integrierten Anbau von Gemüse in Deutschland aktualisiert und überarbeitet werden sollen. Das Expertengremium der Fachgruppe Gemüsebau wird sich in diesem Frühjahr im Auftrag des Vorstands mit der Überarbeitung der Richtlinien befassen.
Eines der Hauptthemen war die Lage bei den polnischen Erntehelfern. Während bei der Eck-punkteregelung mittlerweile eine Öffnungsklausel für Härtefälle geschaffen wurde, besteht jedoch bei der Sozialversicherungspflicht polnischer Arbeitnehmer, die in Deutschland als Erntehelfer tätig sind, nach wie vor die Pflicht, die Sozialversicherungspflicht nach polnischem Recht vorzunehmen. Dieses Verfahren ist bürokratisch sehr aufwendig, kostet Zeit, Geld und sehr viel Energie.
Außerdem gefährdet diese Regelung stark das Wachstum der deutschen Gemüsebaubetriebe, betonte Schulz. Die Mitglieder des Vorstands sahen hier besonderen Handlungsbedarf, nochmals an die Politik heranzutreten, um Änderungen der bestehenden Rechtslage herbeizuführen.
Diesen und weitere Artikel lesen Sie in der aktuellen Printausgabe von Gemüse:
- Erstes Audit nach QS-Gap-Erzeugerstandard
- Sozialversicherungspflicht: Aufruf an Angela Merkel
- Position des Deutschen Obst- und Gemüsebaus zu Forderungen des Lebensmitteleinzelhandels
- Pflanzenschutz-Forderungen des LEH – nicht unterschreiben!
- Eckpunkteregelung und Dokumentation



Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.