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Bundesfachgruppe Gemüsebau

Eckpunkteregelung für die Zulassung mittel-/osteuropäischer Saison-Arbeitskräfte 2006 und 2007
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Ende 2005 hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Franz Müntefering, die Eckpunkte für die Zulassung für mittel- und osteuropäische Saison-Arbeitskräfte für die Jahre 2006 und 2007 vorgestellt. Das Bundeskabinett hat die neue Eckpunkteregelung verabschiedet. Sie verfolgt damit das Ziel, mehr Arbeitslose aus Deutschland in Saisonarbeit auch des Gemüsebaus, des Gartenbaus und der Landwirtschaft insgesamt zu vermitteln.
Der Berufsstand verweist darauf, dass in den Betrieben dieses Ansinnen immer schon im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt wurde. Es ist zu befürchten, dass in vielen Arbeitsagenturbezirken nicht ausreichend Kräfte vom heimischen Markt zur Verfügung stehen werden. Damit können die Arbeitsspitzen vorwiegend bei der Ernte nicht bewältigt werden. Die Eckpunkteregelung sieht für die Jahre 2006 und 2007 im Einzelnen folgendermaßen aus:

  • Für jeden Betrieb werden mittel- und osteuropäische Beschäftigte in Höhe von 80% der Zulassung des Jahres 2005 ohne individuelle Prüfung der Vermittlungsmöglichkeiten inländischer Arbeitssuchender zur Beschäftigung zugelassen. Weitere Zulassungen mittel- und osteuropäischer Beschäftigter werden nur bewilligt, soweit für die Tätigkeiten keine inländischen Arbeitssuchenden vermittelt werden können.
    Durch die weitere Zulassung darf die Zahl der in dem Betrieb insgesamt beschäftigten mittel- und osteuropäischen Saison-Arbeitnehmer 90% der Zulassungen auf der Grundlage des Jahres 2005 nicht überschreiten. (Kommentar des Berufsstands: Werden jedoch weitere Saison-Arbeitskräfte benötigt, zum Beispiel auf Grund der Tatsache, dass der Betrieb expandierte, müssen diese vom deutschen Arbeitsmarkt kommen. Das ist das Ziel der Bundesregierung.
    Sowohl von Seiten der verantwortlichen Politiker als auch des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist bisher die Frage nicht beantwortet worden, wer die notwendige Arbeit in den Betrieben verrichtet, wenn nachweislich vom deutschen Arbeitsmarkt keine Saison-Arbeitnehmer vermittelt werden können).
  • Für Kleinbetriebe bleiben die Zulassungen mittel- und osteu-
    ropäischer Saison-Beschäftigter ohne individuelle Prüfung der Vermittlungsmöglichkeiten inländischer Arbeitssuchender auf höchstens vier mittel- und osteuropäischer Arbeitnehmer im Jahr begrenzt.
  • Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte aus Nummer 1 ein.
    Diese absolute Deckelung bewertet die Fachgruppe Gemüsebau als kontraproduktiv, da negative Folgen auf die Entwicklung von Betrieben und nachgelagerten Bereichen zu erwarten sind. Deshalb setzt die Fachgruppe Gemüsebau auf das erforderliche Fingerspitzengefühl der Arbeitsagenturen und bittet eindringlich um eine einfache und unbürokratische Abwicklung der Vermittlungstätigkeit. Ähnlich hat sich auch Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer, CSU, geäußert.

Jochen Winkhoff,
Berlin

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