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Pflanzenschutz

Zulassungserweiterung für Frutogard in Knoblauch, Schalotten und frischen Kräutern

Das Fungizid Frutogard (007839-60, 342 g/l Kaliumphosphonat (Kaliumphosphit) (26,3 Gew.-%)) eine Zulassungserweiterung nach Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erhalten hat. Frutogard kann nun auch gegen Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) in Knoblauch, Schalotten und frischen Kräutern eingesetzt werden.

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Appel
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Die neue Indikation Knoblauch und Schalotten sowie die Gebrauchsanleitung finden Sie hier.

 

 

 

 

 

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