Pflanzenschutz
Zulassungserweiterung für Frutogard in Knoblauch, Schalotten und frischen Kräutern
Das Fungizid Frutogard (007839-60, 342 g/l Kaliumphosphonat (Kaliumphosphit) (26,3 Gew.-%)) eine Zulassungserweiterung nach Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erhalten hat. Frutogard kann nun auch gegen Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) in Knoblauch, Schalotten und frischen Kräutern eingesetzt werden.
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