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Pflanzenschutz

Notfallzulassung von Tutavir zur Anwendung gegen Tomaten-Minimiermotten

Für das Pflanzenschutzmittel Tutavir hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung erteilt.

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Appel
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Hiernach darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Phthorimaea operculella granulovirus an Tomaten zur Bekämpfung von Tomaten-Miniermotten (Tuta absoluta) im Gewächshaus eingesetzt werden. Die Notfallzulassung für Tutavir gilt für den Zeitraum vom 16. Mai bis zum 12. September 2022.

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