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Pflanzenschutz

Notfallzulassung für NeemAzal-T/S gegen Kartoffelkäfer

Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel NeemAzal-T/S erteilt.

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Appel
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Gemäß der Notfallzulassung ist der Einsatz von NeemAzal-T/S (Wirkstoff: Azaridachtin) für die Bekämpfung von Kartoffelkäfern an Kartoffeln im Zeitraum vom 2. Mai bis zum 29. August 2022 zulässig. Die Notfallzulassung ist auf den ökologischen Anbau von Kartoffeln beschränkt.

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