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Pflanzenschutz

Notfallzulassung für Trika Expert gegen Schnellkäferlarven in Kartoffeln

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Trika Expert erlassen.

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Appel
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Im Zeitraum zwischen dem 1. Februar und 31. Mai 2022 darf das Insektizid mit dem Wirkstoff lambda-Cyhalotrin zur Bekämpfung von Schnellkäferlarven (Drahtwurm) im Kartoffelanbau (Freiland) angewendet werden.

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