Zulassungswiderruf für verschiedene Wirkstoffe
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung für alle Pflanzenschutzmittel, die den Wirkstoff Myclobutanil oder Cyproconazol enthalten, mit Wirkung zum 31. Mai 2021 widerrufen. Auch bei Pflanzenschutzmitteln, die den Wirkstoff Alpha-Cypermethrin enthalten, müssen EU-Mitgliedstaaten bestehende Zulassungen gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/795 spätestens bis zum 7. Dezember 2021 widerrufen.
- Veröffentlicht am
Von dem Widerruf der Wirkstoffe Myclobutanil oder Cyproconazol sind die nachfolgenden Produkte betroffen:
- Misha (Zulassungsnummer: 008139-00, Myclobutanil)
- Systhane 20 EW (Zulassungsnummer: 024591-00, Myclobutanil)
- MINISTER (Zulassungsnummer: 008127-00, Cyproconazol + Azoxystrobin)
- ACIPRO (Zulassungsnummer 008127-60, Cyproconazol + Azoxystrobin)
- LAGERLAND Uni 32 (Zulassungsnummer 008127-61, Cyproconazol + Azoxystrobin))
- Mercury Pro (Zulassungsnummer 008015-00, Cyproconazol + Azoxystrobin)
- ADD-F2-004 (Zulassungsnummer 008012-00, Cyproconazol + Isopyrazam)
- Sphere (Zulassungsnummer 007974-00, Cyproconazol + Trifloxystrobin)
- SEGURIS XTRA (Zulassungsnummer 007605-00, Cyproconazol + Azoxystrobin + Isopyrazam)
- ZARDEX G (Zulassungsnummer 024266-00, Cyproconazol + Imazalil)
Für alle vom Widerruf betroffenen Produkte gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. November 2021 sowie Aufbrauchfrist bis zum 30. November 2022. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig. Mit den identischen Fristen ist der Widerruf auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels gültig.
Der Widerruf für die Zulassungen liegt darin begründet, dass für die Wirkstoffe Myclobutanil und Cyproconazol mit Wirkung zum 31. Mai 2021 die EU-Genehmigungen auslaufen. Für beide Wirkstoffe wurde kein Antrag auf Erneuerung der Genehmigung eingereicht.
Infos zum Widerruf von Alpha-Cypermethrin:
Der Antragssteller musste gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1690 weitere Informationen in Bezug auf den Wirkstoff vorlegen. Da dies bis zum Fristende nicht erfolgte, wurde die Zulassung für den Wirkstoff Alpha-Cypermethrin widerrufen.
Im Nachgang wird das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) detaillierte Informationen zu etwaigen Abverkaufs- und Aufbrauchfristen in Form einer separaten Fachmeldung veröffentlichen.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.