EU-Genehmigung von Bromoxynil nicht erneuert
Die Europäische Kommission hat entschieden, die Genehmigung für Bromoxynil als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern. In der korrigierten Durchführungsverordnung (EU) 2020/1276 ist festgelegt, dass die EU-Mitgliedstaaten bestehende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Bromoxynil enthalten, spätestens am 17. März 2021 widerrufen müssen. Etwaige Abverkaufs- und Aufbrauchfristen wird das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) rechtzeitig in einer separaten Fachmeldung und im Internet bekannt geben.
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Mehr Informationen zu den zugelassenen Mitteln mit dem Wirkstoff Bromoxynil finden Sie unter folgendem Link:
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