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Pflanzenschutz

Widerruf der Zulassung der Ferramol Schneckenkorn und NEU 1186 M

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 29. August 2018 die Zulassungen der Pflanzenschutzmittel Ferramol Schneckenkorn (Zulassungsnummer 034496-00) und NEU 1186 M (Zulassungsnummer 027744-00) gegen Nacktschnecken zur Anwendung durch berufliche Verwender widerrufen. Dies betrifft Anwendungen in Gemüsekulturen und in Zierpflanzen sowie in Ackerbaukulturen, im Wein- und Obstbau. Diese Anwendungen sind damit nicht mehr zulässig.

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pixbay.com/Aleviva-Medien
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Die Anwendungen in Obst- und Gemüsekulturen und in Zierpflanzen durch nicht-berufliche Verwender sind dagegen weiterhin zugelassen.

Beide Pflanzenschutzmittel werden unter zusätzlichen Handelsbezeichnungen vertrieben.

Deshalb gelten die Änderungen auch für:

Handelsbezeichnung

Zulassungsnr.

Dehner Schneckenkorn Wirkstoff aus der Natur

034496-60

SCHNECKENKORN ORGANIC

034496-61

Kölle Schneckenkorn

034496-62

Ferramol Schneckenkorn compact

027744-60

 

Der Widerruf erfolgte auf Antrag des Zulassungsinhabers. Er hat auch zur Folge, dass für die nunmehr zugelassenen Anwendungen beide Mittel die Kriterien eines „Pflanzenschutzmittels mit geringem Risiko“ erfüllen, die in Artikel 47 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 festgelegt sind.

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