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Sonne auf der Haut

Erhöhtes Sonnenbrandrisiko für Obst- und Gemüsebauern

Sonne auf der Haut ist unverzichtbar – unter anderem deshalb, weil der Körper die Sonne braucht, um das für den Knochenaufbau wichtige Vitamin D herzustellen. Zuviel Sonne erhöht jedoch das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken.

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Testmessungen zeigen: Obst- und Gemüsebauern haben ein erhöhtes Hautkrebsrisiko.Die Messwerte belaufen sich auf 395 SED im Obst- und Gemüsebau im Vergleich zu 130 SED beim bundesdeutschen Durchschnitt. Nur Winzer erreichen ähnlich hohe Messwerte.
Testmessungen zeigen: Obst- und Gemüsebauern haben ein erhöhtes Hautkrebsrisiko.Die Messwerte belaufen sich auf 395 SED im Obst- und Gemüsebau im Vergleich zu 130 SED beim bundesdeutschen Durchschnitt. Nur Winzer erreichen ähnlich hohe Messwerte.SVLFG
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Messungen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) haben ergeben, dass Obst- und Gemüsebauern und ihre Mitarbeiter besonders gefährdet sind, weil sie der Sonneneinstrahlung während ihrer Arbeit in den Obstgärten und auf den Gemüsefeldern oft über viele Stunden ausgesetzt sind. Ihre Belastung durch die hautschädigenden ultravioletten Strahlen des Sonnenlichtes (UV-Strahlen) ist fast dreimal so hoch wie die Belastung eines bundesdeutschen Durchschnittsbürgers. Deshalb müssen sie für sich und ihre Mitarbeiter geeignete Maßnahmen ergreifen, um gesundheitliche Schäden abzuwenden.

 

Hautkrebs vorbeugen – Sonnenbelastung reduzieren

Niemand ist der Sonne hilflos ausgeliefert. Arbeitgeber sind besonders in der Verantwortung. Es ist ihre Aufgabe, darauf zu achten, dass sie selbst und alle weiteren in den Obstgärten und auf den Feldern Beschäftigten die notwendigen Schutzmaßnahmen umsetzen. Obst- und Gemüsebauern sollten die Schattenregel kennen und beherzigen: Um die Mittagszeit, wenn der eigene Schatten kleiner ist als der eigene Körper, steht die Sonne besonders hoch.

Wer in dieser Zeit die Sonne meidet, senkt sein Sonnenbrandrisiko und damit auch sein Hautkrebsrisiko. Die SVLFG rät deshalb, Arbeiten in den Obstgärten und auf den Gemüsefeldern an sonnigen Tagen nur dann in der Mittagshitze auszuführen, wenn entsprechenden Schutzmaßnahmen durchgeführt werden können. Dazu gehört vor allem, die Zeit in der Sonne zu reduzieren und zum Beispiel alle Pausen generell im Schatten zu verbringen. Das Tragen von leichten, mindestens einmal gewaschenen, langärmligen Baumwollhemden, langen Hosen, Hüten mit einer breiten Krempe und Sonnenbrillen mit UV-Schutz vermeidet Sonnenbrände. Wer Kleidung aus synthetischen Fasern bevorzugt, sollte wissen, dass diese nicht den gleichen Sonnenschutz bieten wie gewaschene Baumwolle. Ausnahmen sind speziell gekennzeichnete Textilien mit UV-Schutz.

 

Sonnencreme – viel hilft viel

Sonnencreme nützt nur dann, wenn der Lichtschutzfaktor (LSF) hoch genug ist und die Creme großzügig aufgetragen wird. Die SVLFG empfiehlt, Sonnencreme mit einem LSF von mindestens 30 zu verwenden. Gerade die „Sonnenterrassen“ des Körpers, die nicht durch Kleidung bedeckt werden, also zum Beispiel das Gesicht, der Nacken, die Hände, die Ohren und gege benenfalls eine Glatze, können so für einen bestimmten Zeitraum geschützt werden. Nachcremen verlängert übrigens die durch den Lichtschutzfaktor vorgegebene, maximal geschützte Zeit in der Sonne nicht. Für die empfindlichen Lippen gibt es Pflegestifte mit Sonnenschutz.

Hautkrebsfrüherkennung ist Kassenleistung Hautveränderungen sollten genau beobachtet werden. Die Vorsorgeuntersuchung auf Hautkrebs wird von den gesetzlichen Krankenkassen für Versicherte ab dem Alter von 35 Jahren im Zwei-Jahres-Rhythmus bezahlt. Fragen Sie Ihren Hausarzt. Er wird die Untersuchung selbst vornehmen oder Sie an einen Facharzt überweisen.

 

Nicht schwarzsehen bei weißem Hautkrebs

Weißer Hautkrebs tritt häufig bei Personen über 50 Jahren auf. Es gibt verschiedene Formen. Weißer Hautkrebs ist mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 90 Prozent heilbar, wenn er rechtzeitig erkannt wird. Eine Operation ist nicht immer notwendig, es gibt auch wirksame konservative Behandlungsmethoden.

Oft kann zum Beispiel auch schon das Auftragen von Cremes ausreichen. Welche Therapie geeignet ist, wird der behandelnde Hautarzt zusammen mit dem Patienten aufgrund der individuellen Situation entscheiden.

 

Sonnenschutzinformationen online

Die SVLFG hat für ihre Versicherten auf der Homepage unter Eingabe des Suchbegriffs „Sonnenschutz“ Tipps und eine ausführliche Informationsbroschüre zu dem Thema online gestellt. Unter der Eingabe des Suchbegriffs „Gefährdungsbeurteilung Sonderkulturen“ gibt es außerdem eine Mustergefährdungsbeurteilung für den Obst- und Gemüsebau, die auch den Sonnenschutz berücksichtigt.


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