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Ab 1. Juli 2010

Neu: EU-Bio-Logo und EU-Etikettierungsregeln

Am 1. Juli 2010 traten neue EUVorschriften für die Kennzeichnung ökologischer/biologischer Lebensmittel und für die Abbildung des neuen EU-Öko/Bio- Siegels in Kraft.

Das so genannte „Euro-Blatt“ ist nun für alle verpackten Bio-Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt wurden und die notwendigen Normen erfüllen, verbindlich vorgeschrieben. Neben dem EU-Bio-Logo können auch andere private, regionale oder nationale Gütesiegel abgebildet werden. Für nicht verpackte und eingeführte Bio-Erzeugnisse ist es fakultativ.
Die neuen Kennzeichnungsvorschriften schreiben auch die verbindliche Angabe des Ortes vor, an dem die landwirtschaftlichen Rohstoffe für das Produkt erzeugt wurden, sowie der Codenummer der Zertifizierungsstelle, die für die Kontrollen zuständig war. Die Wirtschaftsteilnehmer verfügen über einen Übergangszeitraum von zwei Jahren, um den neuen Vorschriften nachzukommen.
„Wir hoffen, dass sich das neue EU-Bio-Logo zu einem EU-weit anerkannten Symbol für die Erzeugung biologischer Lebensmittel entwickelt, bei dem der Verbraucher darauf vertrauen kann, dass die Produkte vollständig im Einklang mit den strengen EU-Vorschriften für den Bio-Landbau produziert wurden“, sagte der für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige EU-Kommissar Dacian Ciolos.
Beim „Euro-Blatt” sind die EU-Sterne in Form eines Blatts vor einem grünen Hintergrund angeordnet. Es vermittelt zwei klare Botschaften: Natur und Europa.
Das Logo wurde bei der Kommission als Kollektivmarke eingetragen. Es wurde von dem deutschen Studenten Dušan Milenkovic entworfen und ging im Rahmen eines Wettbewerbs für EU‑Kunststudenten nach einer Online-Abstimmung klar als Sieger hervor.

Autor:Media Consulta Deutschland GmbH, Berlin

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Gemüse mit Gemüsebau
Das Magazin für den profesionellen Gemüsebau

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44. Jahrgang
ISSN (Print) 0016-6286
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