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90 Mio. Euro für EU-Schulobstprogramm
Die Europäische Kommission hat am 29. April 2010 über die endgültige Aufteilung der im Rahmen des Schulobstprogramms gewährten Beihilfe der Europäischen Union auf die Mitgliedstaaten beschlossen.
Die Beihilfen gelten für den Zeitraum vom 1. August 2010 bis zum 31. Juli 2011. Darauf weist der Bundesausschuss Obst und Gemüse hin. Insgesamt stehen für diesen Zeitraum wiederum 90 Mio. € zur Verfügung.
in Deutschland beteiligen sich die Bundesländer Nordrhein‑Westfalen, Saarland, Rheinland‑Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen-Anhalt.
Die zur Verfügung stehenden 90 Mio. € werden mit dem Beschluss der Europäischen Kommission verteilt unter anderem mit 20,9 Mio € für Italien, 9,9 Mio. € für Deutschland, 9,6 Mio. € für Rumänien, 9,2 Mio. € für Polen, 6,1 Mio. € für Spanien bis zu Beträgen jeweils unter 1 Mio. € für Slowenien, Malta, Luxemburg, Litauen, Lettland, Zypern, Irland und Estland.
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